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Obergorskhwitz. Erbländ.iösterr. Adelsstand. Bestätigungsdi-plom von 1G40 für die Gebrüder Adame in den kaiserlichen Erblanden.
Haiuischriftl. Notiz.
Obefhausen. Altes, erloschenes rheinländisclies Adelsgeschlechtaus dem gleichnamigen Stammsitze im Kr. Malmedy.
Fuhne , I. V 307. — Frei/t■ v. Ledebur, II. 153. — Tyroff, I. 66.
Oberkamp, s. Ober camp.
Oberkirch, auch Freiherren. Altes, elsassisches Adelsgeschlechtaus dem Schlosse und den dazu gehörigen Gütern zu Oberkirch ober-halb der ehemaligen Reichsstadt Ober-Ebnheim am Fusse des Odilien-berges. Das Stammschloss blieb bei der Familie und wurde bis zumBeginn der ersten französischen Revolution von dem Stättemeister Frei-herrn v. Oberkirch, Bruder des damaligen Familienältesten, bewohnt.— Urkundlich tritt das Geschlecht zuerst 1135 auf, in welchem Jahredrei Brüder, die Ritter Bernhardus de Superiori Ecclesia, Siegfriedund Reiner, eine dem Kloster Mauersmünster gemachte Schenkung be-stätigten. Bei Sempach fochten unter dem tapfern Herzoge Leopoldals Hauptleute des Fussvolkes der schwarze Graf v. Zollern und Hansv. Oberkirchen. — Viele Sprossen des Stammes waren in mehrerenHochstiften , zu Basel, Andlaw u. s. w., aufgeschworen und mit den vor-nehmsten Familien des Elsasses und der nahen Länder verschwägert,bekleideten bei dem adeligen Regimente zu Strassburg hohe Würdenund besassen auf beiden Ufern des Rheins viele Lehen und Allodial-güter. Das Burglehn zu Ober-Ehnheim war nach dem ältesten, bekann-ten Lehensbriefe von 1490 kaiserl. und Reichslehen. Dagegen war dasalte Schlösschen und die Kirche zu St. Johann Allodium und der nie-der- elsassischen Ritterschaft einverleibt. Nächstdem besass das Ge-schlecht Güter und Rechte zu Bfschoffsheim bei Rossheim, den Zehntenund Kirchensatz zu Kriegsheim und als Allodium die Güter Quazenheim,Fürdenheim u. s. w. Seit dem Entstehen des elsasser Rittervereinszählte die Familie fortwährend zu demselben, und als 1652 die Matri-kel erneuert wurde, war Johann Nicolaus v. Oberkirch einer der Rätheund Ausschussglieder der Ritterschaft. Derselbe war schon im drittenJahrzehnt des 17. Jahrb. im Canton Ortenau aufgenommen und aufmehreren Rittertagen erschienen. — Durch königliche Entscheidungund Verordnung an den königlichen Rath der Provinz vom 6. April1773 wurde die Familie ebenso, wie alle alte Adelsgescblechter, ohneVorlegung eines Freiherrndiploms, als freiherrlich anerkannt, auchwurden 1784 die Gebrüder: Carl Siegfried. Hauptmann im Infanterie-regimente Zweibrücken, Stättemeister der Stadt Strassburg, verm. mitHenriette Luise Freiin Waldner v. Freundstein, und August Samson,geb. 1739 und gest. 1811, Rittmeister des Husarenregiments Nassau,verm. mit Caroline Sophie Freiin v. Rathsambausen zu Eheweiler, geb.1764 und gest. 1837, bei dem Rittercantone Ortenau von Neuem auf-genommen. Ersterer hinterliess eine Tochter, Maria, welche sich mitHerrn Bernard aus Montbvison in der Provinz Lyonnois vermählte undin deren Hand, während der Revolution, das Schloss Oberkirch, wennauch Stamm- und Fideicommissgut, überging, August Samson aber,