Coburg.-gotli. Landes-Ober-Jägerm. Freih. v. Wangenheim, aus der zwei-ten aber, neben drei Töchtern: Freiin Antonie, geb. 1814, verm. 1832mit Rudolph Freih. v. Hiller v. Gärtringen, k. württemb. Kammerherru. fttrstl. hohenzollern-hechingen. Oberforstmeister, Freiin Camille, geb.1819 und Freiin Adelheid, geb. 1823, ein Sohn, Freih. Anton,geb. 1812.
Bucelini , Stemmat. P. III. — Gaulie, I. S. 143S : nach Bucelini und Bürgermeister. —v. Haftstein, III. Suppl. S. i07—109. — Zedier. XXII. S. 315. — Müder , Reichsritterschaftl.Magazin, VIII. S. (553. — Cast, Adelsb. d. Kgr. Württemb. , S. 275 — 77. — Sicbmac/ier, I.2IS: v. Münchingen, Schwäbisch. — Supplem. zu Siebm. W.-B. VII. S. 30. — Tyroff, II. S.119. — W.-B d. Kgr. Württemberg. Nr. 34 und S. 119. — Kneschke. II. S. 309 und 310.
Miincliow, auch Freiherren und Grafen (in Silber drei, 2 u. 1,rechts sehende, schwarze Mobrenköpfe mit goldenen, rotli eingefass-ten Stirnbändern , welche nach hinten eine goldene Quaste tragen). Gra-fenstand des Königreichs Preussen. Diplom vom 6. Novbr. 1741 fürLudwig Wilhelm v. Münchow a. d.H. Cosemiihl im Kr. Stolp , k. preuss.Chef-Präsidenten der neuerrichteten Kriegs- u. Domänenkammer u. fürden Bruder desselben, Carl Gustav v. Münchow. — Eins der ältestenund angesehensten pommerschen Adelsgeschlechter, welches in Pom-mern, im Brandenburgischen und in West- und Ostpreussen zu an-sehnlichem Grundbesitz kam und' vorübergehend auch in Schlesien undWestphalen begütert wurde, und welches einer Familiensage nach inBernhard, einem tapferen Ritter, welcher drei der vornehmsten Heer-führer der Saracenen erlegte und die Häupter derselben, umgeben mitgoldenen Binden, dem Kaiser überreichte, wovon man das Wappenherleitet, seinen Ahnherrn verehrt; doch sollen, einer anderen Angabenach, wohl unter Berücksichtigung des Familiennamens die drei Köpfeim Wappen ursprünglich Mönchköpfe gewesen sein. — Henrich Münckstritt urkundlich schon 1238 in einem der Kirche zu St. Jacob in Stet-tin vom Herzoge Barnim I. gegebenen Schenkungsbriefe auf, und derden Namen des Geschlechts tragende Sitz unweit Usedom kommt be-reits 1357 vor. Später war Vincentius M. des Herzogs Georg III. Hof-meister, Claus des Herzogs Casimir und Thomas des Herzogs Francis-cus Stifts-Voigt zu Camin ; um 1622 lebten Georg Bernhard u. ThomasMünchow. Ersterer als fürstl. braunschw., Letzterer als fürstl. meklenb.Minister und Christian Ernst v. M., k. preuss. Geh. Justitien-, Ilof-und Kammergerichts - Rath, wie auch Landvoigt zu Stolp, wurde 1714Kammer-Präsident zu Königsberg in Preussen, und wird später, um1727, als k. preuss. Kriegs-, Domainen- und Kammer-Präsident inder Neumark genannt. — Ludwig Wilhelm Graf v. Münchow, s. oben,geb. 1712 in der Neumark, wurde 1742 w. Geh. Staats- und Kriegs-rath und Erbtruchsess der Kurmark Brandenburg, erhielt 1747 diedurch Absterben des Grafen v. Thum dem Könige Friedrich IL vonPreussen anheimgefallenen Lehne Klein-Kauen und Gottschwitz imGlogauischen und starb 1753; Richard Daniel v. M., geb. 1703 inPommern, verm. mit einer v. Rössing, stieg 1756 zum Oberst, starbaber schon im nächsten Jahre an seinen, in der Schlacht bei Collin er-haltenen Wunden; Lorenz Ernst v. M., geb. 1700 u. gest. 1758 anden bei Leuthen empfangenen Wunden, k. preuss. Generalmajor und