Druckschrift 
6 (1865) (Loewenthal - Osorowski)
Entstehung
Seite
120
Einzelbild herunterladen
 

120

Mansfeld, Mannsfeld, Grafen und Fürsten. Alter Grafen- und

Reichsfürstenstand. Bestätigungsdiplom des 1691 erlangten Reichs-Fiirstenstandes von 1709 für Heinrich Franz Fürsten v. Mansfeld, mitdem Uebergange dieser Würde auf seines Bruders Sohn, Carl FranzGrafen und Herren zu Mansfeld und auf den Erstgeborenen desselben.

Altes, thüringisches Herren - und Grafengeschlecht aus dem weib-lichen Stamme der alten vom 9. bis in das 13. Jahrb. vorgekommenenGrafen v. Mansfeld, welches sich ursprünglich: Edle Herren v. Querfurtschrieb und zu den Reichsgrafen des wetterauischen Collegiums gehörte.

Die Besitzungen des Hauses waren früher reichsunmittelbar und dieFamilie wurde zuletzt 1437 vom K. Sigmund mit demselben belehnt.Doch ging diese Reichsunmittelbarkeit dem gräflichen Hause nach undnach verloren und mit Genehmigung des K. Friedrich III. wurde 1466der grösste Theil der Besitzungen Lehne von Kursachsen, Magdeburgund Halbcrstadt. Diese neuen Lehnsherren, namentlich Kursachsen u.Magdeburg, erweiterten ihre Lehnsherrschaft von Zeit zu Zeit durchdie mit dem Domcapitel zu Ilalberstadt 1573 und 1579 zu Eisleben ge-schlossenen Verträge, welche den Namen des magdeburgischen Permu-tations-Rocesses erhielten. Durch den ersten Vertrag bekam Halber-stadt gegen Abtretung der Lehne von Eisleben, Hettstedt, Polleben,Wimmelburg etc. in Kurschsen die Lehnsherrschaft über die HerrschaftLohra mit Zubehör, durch den letzten aber Sachsen verschiedene mag-deburgische Lehne. Im 16. u. 17. Jahrh. war der Stamm an Sprossensehr reich und blühte in mehreren, im Laufe der Zeit wieder erlosche-nen Linien, in welche sich der ehemalige so grosse Besitz des Hausesvertheilte. Zu diesem Zwecke war 1533 die Grafschaft in fünf Theilegetheilt worden, von welchen die ältere Hauptlinie, die s. g. vorderort-sche, drei Fünftheile erhielt, das vierte Fünftheil stand der mittelort-schen oder mittleren Linie und das fünfte Fünftheil der liinterortschen,oder jüngeren Linie zu. Neben der starken Vermehrung der Familie u.dem Verluste der Reichsunmittelbarkeit drückten noch sehr grosseSchulden das Geschlecht, welche 1569 allein bei der vorderortschenLinie über zwei Millionen meissnische Gulden betrugen. Die Lehnsher-ren hielten sich daher für berechtigt, über die drei Fünftheile der vor-derortschen Linie die Sequestration zu verfügen und zu führen. Diedrei Fünftheile bestanden damals aus der Stadt Eisleben, mit dem Schlosseund der freien Strasse, der Stadt und dem Schlosse Hettstedt, der Stadtund dem Amte Artern, den Schlössern u. Aemtern Arnstadt, Vogtstadt,Arnstein mit Endorf, Heldrungen, Leinungen, den Klöstern Wieder-staedt, Walbeck, Helfta, Gerbstädt u. Polleben, dem Amte Leimbach u.Friedeburg und der Stadt und dem Amte Mansfeld. 1598 wurde dashinterortsche Fünftheil Schulden halber ebenfalls zur Sequestration ge-zogen und bald darauf auch das mittelortsche Fünftheil. Diese Seque-stration wurde theilweise 1716, zum Theil aber erst 1780 bei dem Er-löschen des Stammes aufgehoben. Dieses Erlöschen erfolgte 31. März1780 mit Joseph Johann Wenzel Nepomuk Fürsten v. Fondi u. Grafenv. Mansfeld, k. k. Kämm., Commerzienrath u. Polizei-Assessor in Böh-men. Die kursächsischen und preussischen Antheile fielen an die be-