1672 an u. nennt, cl.er gewöhnlichen Annahme ganz entgegen, den Em-pfänger Herrn auf Sorh, Steinach, Hasenberg etc., k. k. General, Vor-sitzenden Kriegsrath, Gesandten etc., doch ist diese Angabe nicht zuver-lässig, was schon daraus erhellt, dass Freih. Christian Ernst auch alsRitter dos säch's. Falkenordens aufgeführt ist, welchen Orden ja be-kanntlich Herzog Ernst August zu Sachsen-Weimar erst am 2. August1732 mit k. k. Genehmigung gestiftet Hat. — Hat übrigens Freih. Chri-stian Ernst den Stamm nicht fortgesetzt, so muss das Freiherrndiplomsich weiter, als auf ihn erstreckt haben, denn die neuerlich in Sachsenvorgekommenen Glieder der Familie, welche in der Oberlausitz das GutRosenhaän bei Lübau erworben hatte, führten den freiherrl. Titel unddas freiherrliche gevierte Wappen, auch wurde im Kgr. Preussen demGutsbesitzer Clemens August v. Ii. auf Briröhhausen für sieb und seineNachkommen, so wie dem Bruder seines Vaters, dem Domherren Felixv. Ii., laut k. Cabinets - Ordre vom 10. Juli 1847, die Fortführung desfreih. Prädicats gestattet. — Der zuletzt in Sachsen bekannte Sprossedes Stammes, Wilhelm Ludwig Freih. v. Kanne, Oberstlieut. im b. sächs.Leib-Infant.-Regim., trat 1841 aus dem activcn Dienste u. starb 1854.
— In neuester Zeit werden mit der Angabe: „Aus der sächsischen Linie"folgende Glieder der Familie aufgeführt: Ludwig R.-Freih. v. Kanne,k. k. Kreis-Commissair bei der Kreisbehörde zu Lemberg, verm. mitFranzisca, des Joseph Ritters v. Korczynski Tochter, aus welcher Eheein Sohn, Freih. Alfred, Dr. der Rechte und k. k. Concepts-Practicanthei der ost-galizischcn Kammer.-Proeuratur, stammt. Der Bruder desFreiherrn Ludwig, Freih. Rudolph, k. k. Kreis-Commissair bei derKreisbehörde zuWadowice im krakauor Ver Währungsgebiete, vermähltesich 1845 mit Anna Freiin Henniger v. Seeberg, geb. 1818, aus welcherEhe ein Sohn, Freih. Rudolph, entspross. —Das obenerwähnte GutBruchhausen bei Höxter gehörte 1857 in das Erbe des um diese Zeitverstorbenen Freih. Clemens Angust.
Knauth , S. 520 u. 521. — Val. König, III. S. 514-521. — Oauhe, I. S. 957. — N. Gen.Haiidb. 1778. Nachtrag, S. 70 11. 71. — N. Pr. A.-L. III. S. 70. — Freiherr o. Ledebur, I.S. 414 u. III. S. 2S5. — Geneal. Taschenb. d. freih. Häuser, 1859. S. 847—349 u. 1861. S. 346.
— Siebmacher , III. 184: o. Kannen , Westphälisch. — v. Westphalen, Molium. ined. IV. Tab.20. Nr. S9: Siegel von 1520. — v. Meding , I. S. 269 u.-270. — Tyroff , I. 16: F.-Hrn. v. K.
— Sappl. zu Siebm. W.-B. VII. 13: F.-Hn. v. K. — W.-B. d. Sachs. Staaten, III. 27: Freih.v. K. u. VII. 73: v. K. — ICneschke , III. S. 245—247.
Kannegiesser, auch Ritter u. Freiherren, s. Cannegiesscr ,Kannegiesser, Bd. II. S. 211.
Kannenberg, auch Freiherren. Altes, märkisches Adclsgeschlecht,welches schon unter K. Heinrich I. 926 in die Marken gekommen seinsoll. Dasselbe erwarb in der Altmark, in welcher auch das gleichnamigeStammhaus liegt, in den jetzigen Kreisen Ostcrburg u. .Stendal bedeu-tenden Grundbesitz, sass schon im 14. Jahrh. zu Bellingen, Iden, Lich-terfelde u. Wasmeriage u. noch 1762 zu Arensberg, Barsberge, Berge,Beverlake, Busch, Iden, Kannenberg, Krumke u. Raebel u. war auch inSchlesien, im Fürstentliume Minden, in welchem das Erbmarschallamtin die Familie kam u. in der Grafschaft Mansfeld begütert geworden.Von den früheren Sprossen des Geschlechts standen schon bei den erstenKurfürsten zu Brandenburg mehrere in grossem Ansehen und hohen