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wird, tritt 1196 und Volbert v. B. 1291 als Zeuge auf. Im 14. Jahrb.schied sich durch die Sohne des Dietrich (I.) v. B., welcher um 1330lebte, Dietrich (II.) und Gerhard, der Stamm in zwei Linien: Erstererstiftete die Diakenburger, Letzterer die Giltensche Linie. — Im Laufeder Zeit breitete sich die Familie immer weiter im Braunschweigischenaus und kam später nach Meklenburg und Schlesien, so wie neuer-lich nach Pommern, Bayern etc. In den braunschweigischen Landenerwarb dieselbe ansehnlichen Grundbesitz und zählt noch jetzt imlvgr.Hannover zu dem ritterschaftlichen Adel der lüneburgischen, calenber-gischen, osnabrückschen und hoyaischen Landschaft und zwar durch'zwei Güter in Gilten, vier Güter in Bothmer, das Gut Lauenbrück, zweiGüter in Schwarnstedt und Bennemühlen, sämmtlich im Lüneburgischen,Vesbeck und einen Hof in Pattensen im Calenbergischcn, Schwcgcr-hof im Osnabrückschen und Landsbergen im Hoyaischen. In Meklen-hurg, wo die Familie v. Both, s. den betreffenden Artikel S. 595,welche, wie das Wappen ergiebt, mit dem Geschlechte v. Bothmarwohl in ursprünglichem Zusammenhange steht, schon im 16. Jahrh.bekannt war, kam das Geschlecht in der ersten Hälfte des 18. Jahrh.,namentlich im Amte Grevismühlen, zu bedeutendem Güterbesitze underlangte in der gräflichen Linie 1733 das meklenburgische Indigenat.Die Besitzungen in Meklenburg-Schwerin sind jetzt folgende: SchlossNeu-Bothmer mit Holzumfelde, Niederklütz und Damshagen; Arps-hagen mit Häusern und Grundstücken in den Flecken Klütz undHohen-Schönberg, Brook; Christienfeld; Elmenhorst; Goldbeck;Grundshagen; Parin mit Bolofshagen; Moor; Küssow und Güstow ;Steinbeck und Tarnewitzerhagen. — In Schlesien war die Familieschon im Anfange des 18. Jahrh. in den jetzigen Kreisen Jauer,Schönau und Guhrau begütert, und wurde in diesem Jahrh. auch inBayern, s. unten, und in Pommern ansässig. — Der Freiherren- undGrafenstand gelangte in die Drakenburger Linie. Von Dietrich II.,dem Stifter dieser Linie, s. oben, welcher 1356 als Zeuge erscheint,stammte im dritten Gliede Heinrich v. B. auf Drakenburg, Bothmerund Lauenbrück, dessen Urenkel Rudolph v. B., gest. 1628, Herrauf Drakenburg etc. war. Der Sohn des Letzteren, Julius August,s. oben, brachte den Freiherrnstand, und durch die Söhne desselbenkam, wie angegeben, der Grafenstand in die Familie. Die Erhebungin den Grafenstand wurde in Hannover 15. Apr. 1716 amtlich be-gannt gemacht, doch war schon vorher durch einen zu London imAug. 1715 (daher kommt wohl die bei dem Grafendiplome oben er-wähnte Variante 1715) bestätigten Familienrecess von den vier Brü-dern, welche das Grafendiplom erhalten hatten, festgesetzt worden,dass nur der jedesmalige Besitzer des meklenburgischen Fideicom-misses den Grafentitel, die anderen Brüder aber nur den Freiherrn-titel führen sollten. Zur Zeit des abgeschlossenen Recesses besassdas meklenb. Fideicommiss der älteste der genannten vier Brüder,der Geh. Rath Hans Caspar, welcher sonach den gräflichen Titel an-nahm. Demselben folgte im Majorate der Sohn Hans Caspar Gott-fried, dessen männliche Nachkommenschaft mit dem fünften Majorau-