Vorwort.
So gering auch noch im Anfange des 18. Jahrhundertsdie Zahl der den deutschen Adel betreffenden Werke war, sohielt doch schon Johann Friedrich Gauhe (geb. 1681, gest. 1755,Pastor zu Helbigsdorf bei Freiberg), ein auf dieselben fussen-des Adels-Lexikon für ein Bedtirfniss der historischen Hülfs-wissenschaften und gab für Alle, welche aus irgend einemGrunde Nachrichten über Adelsfamilien wünschten, 1719 inerster Auflage sein bekanntes Adels-Lexikon heraus. Gauhe undder Verleger des Werkes hatten sich in ihren Erwartungennicht getäuscht, die Auflage vergriff sich und eine zweite wurdegewünscht, doch konnte Gauhe, bei anderen Berufsarbeiten,erst 1740 den ersten Theil seines mehrfach neubearbeitetenWerkes erscheinen lassen, welchem 1747 der zweite Theilfolgte. Auf 167 Bogen besprach Gauhe in der zweiten Auflagegegen 7000 Familien, doch hat sich derselbe mehrfach zu tiefin die Genealogie eingelassen, auch ganze Biographien ausseinem Helden-Lexikon wiedergegeben. — Gauhe arbeitete meist(s. die nachstehende Angabe der Hauptquellen) nach: WigulHundt, Spangenberg, Angelus, Butkens, Micrael, Bu-celinus, Brandis, Inihof, Lucae, Knauth, Seifert, Hum-br acht, Mushard, Beckmann, Hübner, Burgermeister,Carpzov, Sinapius, Hoheneck, Valentin König, Pfef-finger etc., so wie nach einem mehrfach werthvollen Manu-scripte mit Ergänzungen und Berichtigungen der ersten Ausgabeseines Werkes, welches ein Gönner seiner Arbeit, ein sehrkundiger Genealoge, ihm zur Benutzung für eine zweite Auflageüberlassen hatte.
Neben Gauhe lieferte das nach dem Verleger JohannHeinrich Zedier benannte, von Frankenstein, Longoliusund Mehreren bearbeitete und von Ludovici durch die Sup-plemente ergänzte, von 1732 — 1754 in 68 Foliobänden erschie-nene Universal-Lexikon mehrere noch immer schätzbare Artikelüber Adelsfamilien tlieils nach den Quellen, welche Gauhebenutzen konnte, tlieils nach vielen Familienpapieren und
Kneschke, Deutsch. Adels-Lex. I. q,