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3 (1842) I - O
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Liechtenstein.

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und bevollmächtigter Minister des Johanniterordens am öster-reichischen Hofe. (War unvermählt).

Die Besitzungen des fürstlichen Hauses.

Das unmittelbare Fürstenthum hat nur einen Flächenraum von2^ Quadratmeile, worauf gegen 7000 Einwohner, der katholischenKirche angehörig, in 2 Marktflecken, 9 Dörfern und 2 Schlössern,zusammen mit ungefähr 1300 Häusern, wohnen.

Die mittelbaren Fiirstenthümer dieses regierenden Hauses be-tragen aber mehr als 105 Quadratmeilen und würden, wenn sie einenselhstständigen Staat ausmachten, ein Land bilden, das grösser alsdas Herzogthum Luxemburg und fast so gross als das Grossherzog-thum Oldenburg, mehr als die Hälfte des Kurfürstenthums Hessen undmehr als das dreifache Areal des Grossherzogthums Mecklenburg-Stre-litz ausmachte. Diese mittelbaren Besitzungen zerfallen

1) in die schlesischen Fiirstenthümer Troppau und Jägerndorff,theils unter kaiserl. österreichischer, theils unter königl. preussischerHoheit.

2) In die österreichischen und mährischen Herrschaften und Gü-ter, die in 8 grosse Administrations-Bezirke eingetheilt sind. Zusam-men umfassen diese mittelbaren.Besitzungen 29 Herrschaften, 24 Städte,46 Schlösser, 35 Marktllecken, 756 Dörfer, 11 Klöster und 164 Meie-reien ; sie sind von nahe an 400,000 Menschen bewohnt. Nicht darinmit eingeschlossen ist das Majorat der karlischen Linie, der die Herr-schaften Gross-Meseritsch, Zhorz u. s. w. mit 70,000 Einwohnern an-gehören.

Die Einkünfte der fürstlichen Hauptlinie werden auf mehr als1,300,000 Gulden, wozu das Fiirstenthum Liechtenstein kaum 17,000Gulden beiträgt, angeschlagen, die Einkünfte der karlischen Linie be-rechnet man auf 300,000 Gulden.

Das Bundescontingent beträgt 55 Mann, die zur 3. Division des8- Heerhaufen gehören.

An der Spitze der gesammten Administrationen steht ein dirigi-render Ilofrath (gegenwärtig Joseph', Freiherr v. Buschmann); in Va-duz leitet ein Landvoigt (gegenwärtig Michael Melzinger) die Ver-waltung. In der deutschen Bundesversammlung hat das FürstenthumLiechtenstein gemeinschaftlich mit den Häusern Ilohenzollern-Hechin-gen, Hohenzollern-Sigmaringen, Reuss beider Linien, Lippe-Schaum-burg und Waldeck, die 16. Stimme, vertreten durch den von diesengenannten Staaten bevollmächtigten Geheimen Rath, Freiherrn vonLeonhardi.

Die Fürsten v. Liechtenstein führen ein in 5 Felder getheiltesSchild, das erste obere Feld enthält einen einfachen Adler, das zweiteauf schwarzem Felde 5 goldene Balken, die zwei untern Felder inSchildform, deren ersteres sich in zwei weisse und rotlie Felder schei-det, das zweite aber einen schwarzen Adler auf goldenem Grundeführt, bilden einen Ausschnitt zwischen sich, in welchem auf blauemFelde ein goldenes Hifthorn hängt. Das Wappen umgiebt die Deco-ration des goldenen Vliesses und ein Fürstenmantel, und ist mit ei-nem Fürstenhute bedeckt.

Johann, Fürst v. Liechtenstein.

Wir halten es dem Andenken dieses berühmten Mannes, der füreiner der vornehmsten Magnaten des preussischen wie des österreichi-

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