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2 (1842) E - H
Entstehung
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Elxleben Falkenliausen.

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Bis znr Auflösung des deutschen Reichs im Jahre 1806 geliertedas Geschlecht zum Verbände der unmittelbaren fränkischen Reichs-ritterschaft, und war mithin nur dem römischen Kaiser als seinemalleinigen Oberhaupte verpflichtet. Alle damit verbunden geweseneGerechtsamen gingen durch die Mediatisirung und Ueberweisung andie Krone Raiern verloren, dennoch konnten die Stürme der beweg-ten Zeit weder Herz noch Gemeinsinn in dem altadeligen Geschlechteerschüttern, so dass auch jetzt nocli die fldeicommissarische Richtungdurch den ritterlichen uneigennützigen Willen und Sinn derCondominats-herrn in vollem Umfange und Wirksamkeit zum Stolze und zum Bestendes Gesainmtgeschlechts besteht. Endlich ist noch zu bemerken, dassin neuerer Zeit von der Familie Egloffstein ein baarer bedeutenderFonds zur Unterstützung der Fräulein v. E. ausgesetzt worden, welchedie Reveniien vom 10. Jahre ab, bis zu ihrer Vermählung beziehen.

Das Wappen dieses Geschlechts ist ein schwarzer Wolfskopf imsilbernen Felde.

Erxleben, die Herren von, Bd. IL S. 142.

Die Urkunden und Lehnsdocumente dieses Geschlechtes führen esseit dem Jahre 1239 als Herren von Selbelang und Niewel an. Wäh-rend, wie wir S. 142 schon angegeben haben, der erstere Ort noch inder Gegenwart ein Besitzthum der Familie ist, scheint der letztereentweder verschwunden oder mit einem andern Namen belegt wordenzu sein. Als den Ahnherrn der Familie, oder vielmehr als den erstenRitter aus diesem Geschlechte, der in der Geschichte des Landes vor-kommt, ist Hitsso v. Erxleben anzuführen, der in dem angeführtenJahre den Frieden zwischen dem Markgrafen von Brandenburg unddem Erzbischof Wilibald abscldoss. Von dem Jahre 1628 ist Sel-belang immer vom Vater auf den Sohn vererbt worden, doch sind dieacht einzelnen Rittergüter, aus welchen dies bedeutende Besitzthumbesteht, erst nach und nach siimmtlich vereinigt worden; denn es ge-hörten ursprünglich nur drei Theile denen v. E., drei andere denenv. Stecken (v. Gundling sagt bei seiner Anführung des Adels im Ha-vellande v. Stechow zu Selbelang) und zwei denen v. Bardeleben. OltoSigismund v. E. ererbte zuerst die drei alten Erxlebenschen Antheile. Sein Sohn, Otto v. E., erwarb säinmtliche von Steckenschc (Ste-chowsche) Güter, deren Lehnsnexus durch das Erlöschen des Zweigesaufgehoben war. Im Jahre 1832 hat Olto Ludwig v. E., Major v.d. A., Domherr zu Brandenburg, Ritter hoher Orden, die v. Barde-lebenschen Güter durch Kauf mit seinem Besitzthume vereinigt, sodass nun ganz Selbelang und das dazu gehörige Dorf Retzau ein ausdrei Theilen bestehendes neuerrichtetes Majorat der v. ErxlebenschenFamilie bildet. Sehr viele Söhne aus diesem Hause haben längereJahre hindurch im Kriegsdienste gestanden , kehrten aber alle wiederzur Verwaltung ihrer Güter, oder mit andern Worten, zu der liebge-wonnenen ursprünglichen Beschäftigung des Landbaues zurück". Vondieser ihrer Hauptbeschäftigung scheint das Bild ihres Wappenschildesgenommen zu sein, das wir S. 142 beschrieben haben.

Falk eil Ii an sc ii, die Freiherren von.

Die freiherrliche Familie v. Falkenhausen stammt von dem Mark-grafen Friedrich Wilhelm von Anspach ab, und sie wurde von demKaiser in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Sie zerfällt in zweiLinien, nämlich in die von Falkenhausen-Trautskirchen und in dievon Kaltenhausen - Wald. Der ersteren gehören die Freiherren v. F.