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Egloflstcin.
ders Georg 1542, der wegen seiner Verbindung mit einer nicht adeli-gen Person nach dem bestehenden Gesetze aus dem Fideicommissgestossen wurde. Jobst, Erbherr v. Egl. Bibberbach und Lengsfeld, hatteindessen die Hauptlinie fortgeführt, er furnierte an vielen Orten mit glän-zendem Erfolge. Sein Sohn Hieronymus war im Jahre 1514 nachPreussen gegangen, wo er dem deutschen Orden wichtige Dienste lei-stete, bedeutende Güter erwarb, und sich dort niederliess. Nach demAbsterben seiner Brüder gelangte er als der einzige des Geschlechtszum alleinigen Besitze der fränkischen und preussischen Besitzungen.Seine Enkel Sigismund und Hieronymus sind die Stammväter der sichseitdem trennenden, noch jetzt bestehenden Hauptlinien, der gräflichenin Preussen und der freiherrlichen in Franken, beide sind jedochdurch ein seit mehr als 500 Jahren bestellendes Familieninstitut zugemeinsamen Rechten und Pflichten eng verbunden.
Leonhard v. E. errichtete nämlich 1505 ein Testament, worin ersein ganzes Besitzthum in Fideicomiss verwandelte, an dessen Prä-mien alle männlichen Nachkommen von 14 Jahren an gleichen AntheilIlaben. Die Statuten dieser Stiftung sind so einfach, zweckmässig undumsichtig, dass sie bis auf den heutigen Tag unangetastet fortbestellen,allgemein als preiswlirdig anerkannt sind, und allen ähnlichen Einrich-tungen zum Vorbilde dienen können. Die zwischen Forchheim undErlangen belegenen Condominats-Güter Egloffstein, Cunreuth, Muhl-hausen, Plankenfels u. s. w. werden gemeinschaftlich verwaltet. Alle5 oder 6 Jahre wird ein Geschlechtstag für unbestimmte Zeitdaueranberaumt, zu dem sicli die einzelnen Condominatsherren versammeln,um unter Vorsitz des Obmannes oder Aeltesten des Gesammtgeschlechtsund unter Zuziehung der Geschlechtsconsulenten und ihrer Beam-ten über die gemeinsamen Angelegenheiten zu berathen und über diestrengste Befolgung des testatorischen Willens zu wachen.
Das Majorat Arklitten in Ostpreussen, der gräflichen Linie zuge-hörend, wurde 1783 von dem Generallieutenant und Gouverneur vonOst- und West-Preussen, Grafen Albrecht v. E., gestiftet.
Dieser tapfere General war Adjutant des berühmten Feldmar-schalls Grafen v. Schwerin und zugegen, als derselbe den Heldentodstarb. Er selbst wurde an der Seite des Feldmarschalls schwer ver-wundet, und noch heute trägt ein Neffe von ihm, der Graf Otto v. E.,der am 0. Juli 1800 zu Sonnenburg den letzten Ritterschlag aus derHand des Heermeisters, des Prinzen Ferdinand v. Preussen, BrudersFriedrichs des Grossen, empfing, dasselbe Johanniterordenskreuz, welches,wie der Orden des Verdienstes, der ebenfalls die Brust des GrafenAlbrecht schmückte, mit dem Blute der Wunde bespritzt worden war.Friedrich II. legte dem gedachten Generallieutenant, Grafen v. E. nocheinen grossen Beweis seiner Werthschätzung dadurch an den Tag, dasser ihm durch Staffette an sein Sterbelager berief; denn der unsterb-liche Monarch wollte sich vor seinem Tode noch einmal mit einemManne besprechen, dessen ritterliche Treue sich unter allen Umständenbewährt hatte, wenn es galt, dem Throne und dein Vaterlande zu nützen.
Karl Maximilian v. E. (1077 — 1733) war Ritter-Hauptmann desCanton Gebürg, und wirklichergeheimer Rath; er bestimmte sein gan-zes Besitzthum zu einem Majorat, welches, da er unvermählt war, aufseinen Bruder überging.
Leopold Graf v. E. (1766 — 1830) war gleichfalls Ritter-Haupt-mann des Cantons Steigerwald, in Erlangen und Director sämmtlicherCantons — späterhin königlicher preuss. Obermundschenk.
August v. E. (1770 — 1834), wirklicher geheimer Rath und Gene-ral-Major in grossherzoglich, sächsischen Diensten, hat in allen Feld-zügen von 1793 bis 1815 mit Auszeichnung gedient,