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2 (1842) E - H
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Goltz.

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I. IM. pag. 676. Bucelin, Robens, Valvasor, pars III. pag. 691. Ho-heneck, pars III. pag. 249. Beyschlag, Beiträge zur NördlingischenGeschl.-Mist., Tom. II. pag. 143. TyroIFs adel. Wappenbncli, I. Bd.Tab. 60. No. 3. Weigei's Wappenbncli, Znsatz 37. Stellmacher, Sup-pleni. II. Tab. 13. Wappenkai. d. k. baier. St. Hdbertnsorden auf dasJahr 1/70. Bernd's Wappenbncli der preuss. Klieinprovinz, Tom. I.Tab. 43. No. 85. 86. und dessen Beschreib, der Wappen etc. pag. 43.

Historische Anmerkung.

Conrad Wilhelm v. Goltstein, Erbherr auf Ober-Meyerlieim u s. w.,markgräll. brandenburgischer Geheimer Rath, wohnte 33 Jahre in sei-nem Hause Lit. A, No. 1*9 in Ndrdlingen. Er war geboren den 19.Beehr. 1625, und starb daselbst den 9. März 1713. Aus seiner zwei-maligen lihe hinterliess er keine Kinder. In Folge der bedeutendenmilden Stiftungen, welche er in dieser Stadt gründete, verehren de-ren Bewohner noch in ihren Nachkommen sein Andenken. Ein Meli-reres erzählt Beyschlag's Nördlingische Geschlechtshistorie T. II. p. 14.3.

Johann Ludwii/ Cranz, Graf von Goltstein, war der dritte jiilich-nnd bergische Canzler aus der nämlichen Familie, Ritter des St. ITu-bertusordens, Uurplälzischer Statthalter und kaiseil. Geheimer Rath.Er war ein Mann von vielumfassendem Geiste, glühender Vaterlands-liebe und grosser Redlichkeit. Die Erbauung des herrlichen SchlossesBenrath, die schöne Strasse von Bonn auf Coblenz verdanken seinerStaatsverfassung ihr Entstehen. Eine in der Gegend von Sinzig auf-gestellte Säule sagt es der Nachwelt, dass diese von dem römischenKaiser Marc Aurel erbaute Strasse unter der Regierung des KurfürstenKarl Theodor von dem Stalthalter Grafen von Goltstein wieder her-gestellt und erweitert worden sei. Ferner Hess er das schöne Rhein-werft boi Düsseldorf bauen, und so bezeichnete jeder seiner Schritteeine edle und gemeinnützige Handlung. Eine biographische Skizzevon diesem merkwürdigen Manne iindet man in Rohen's Adel des Gross-herzog. Niederrhein, Bd. I. p. 148.

Goltz, die Grafen, Freiherren und Herren von der.

Es stammt dieses in verschiedenen Linien, die zum Theil nur we-nig oder auch gar nicht mit einander verwandt sind, in Preussen, denMarken und Pommern verbreitet gewesene, und noch heute blühendealte Geschlecht, aus dem Hause Dienheim am Rhein, das schon im12. Jahrhunderte die grälliche Würde führte. Andreas, Graf v. Dien-heim (in dem geneal. Taschenb. der gräfl. Häuser auf das Jahr 1836wahrscheinlich durch einen Druckfehler Drenheim genannt), kam imJahre 1123 nach Polen, und gelangte hier zur Würde eines ersten Ge-nerals des Königs Bogeslav Kriwusti. Mit seiner Gemahlin, der Erb-tocliter des reichen Landrichters zu Gostyn, Johann Prawda, erwarber den Besitz grosser Herrschaften, namentlich auch die GrafschaftGoleczewo. Sie wurde nach dem Tode des Vaters das Eigenthum deszweiten Sohnes Johann, der sich von ihr Graf Goltz-Goliczewo nannte,und so den Stamm der nachmals so verbreiteten Familie von der Goltzeröffnete. Sie kamen aus Polen naoh Pommern und in die Marken,und schrieben sich hier blos von der Goltz, in Pommern aber Frei-herren v. d. G. Sie erhielten auch als Freiherren von Seiten des Kur-fürsten Friedrich III., nachmaligen König Friedrich [,, unter dem 7.Novbr. 1691 ein Anerkennungsdiplom. Am 19. Septbr. 1786, also amTage der Huldigung Königs Friedrich Wilhelm 11. von Preussen, wurde