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2 (1842) E - H
Entstehung
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Görnc — Görner.

nienmeister, Kammerherr micl Legationsrath, ausserordentlicher Ge-sandter und bevollmächtigter Minister am kurhessischen und Iierzogl.nassanschen Hofe, und seit dem Jalne !8?3 Ritter des preuss. Johun-niterordens, vermählt mit Emilie, geh. v. l'Iitt, hat Ins jetzt noch keineKinder. — Das ursprünglich v. Görlitzsche Wappen stellt im rotlienSchilde zwei eiserne Heppen (Weinscheelen) mit goldenen Grillen dar.Zwischen denselben hängt eine Weintraube mit einem grünen Blatte.Dasselbe Bild wiederholt sich auf dem Helme. Die Helmdecken sindweiss und roth.

Görne, die Herren von.

Eine adelige Familie, die aus dem Magdeburgischen, nach Ande-ren aus der Mark Brandenburg stammen soll. Zuerst wird Thomasv. G. angeführt, der Vater des Christoph v. G., der Domsenior zuMagdeburg, und dessen Enkel Christoph GeoriJ, Director der märki-schen Ritterschaft und Domdechant zu Brandenburg war. Sie besas-sen das Städtchen Plaue am Plauenschen See, und Briest bei Branden-burg, Niezahn im Havellande. Im preuss. Staatsdienste, so wie in derArmee, haben verschiedene Mitglieder dieses Hauses gestanden. KarlGottfried v. G. starb am 1. Mai 1783 auf seinem Gute Nieder-Gührenals königl. preuss. Oberst und vormaliger General-Intendant. — In derAdministration haben sich zwei v. G. auf sehr verschiedene Weise be-kannt gemacht. Friedrich v. G., der am 24. Juni 1745 als Vicepräsi-dent des Generaldirectorium, dirigirender Minister des ersten Departe-ments dieser obersten Centraibehörde und Ritter des schwarzen Adler-ordens starb. Unter den vielen hohen Würden, die er mit grossenEhren bekleidet hatte, war auch die eines Generalpostmeisters. Wäh-rend einer 50jährigen Dienstzeit erwarb er sich den Ruhm eines ebenso thätigen als rechtlichen Mannes. — Friedrich Christoph v. G. ge-langte am 14. Decbr. 1774 zur Würde eines wirklichen Staats-, Kriegs-und dirigirenden Ministers. Namentlich war ihm das Departement desHandels und Fabrikwesens, und das Directorium der Seehandlung über-tragen. Nachdem er sehr grosse Summen aus den ihm anvertrautenKassen zu andern Zwecken verwendet hatte, und sich anderweitigschon verschiedene gesetzwidrige Handlungen hatte zu Schulden kom-men lassen, liess ihn der Konig Friedrich II. am 19. Januar 1782durch den General v. Ramin, Gouverneur von Berlin, arretiren. Kswurde ihm ein l'rozess gemacht, der mit der Entsetzung von seinenAemtern und Würden, der Einziehung seiner Güter und der Verurthei-lung zur lebenslänglichen Haft in Spandau endete. Die Milde desKönigs Friedrich Wilhelm II. befreite ihn jedoch von dem Festungs-arreste, und er erhielt auch eine Pension, die er bis an seinen Todgenoss. Siebmacher giebt das Wappen, V. S. 145; auch Dienemann,S. 167 und 257. Der erstere bezeichnet es mit dem Namen Gehren,und es ist in Bildern und Farben mit dem der erloschenen Familiev. Dalchow gleich. Nämlich: im weissen Schilde drei blaue Kleeblät-ter, oben zwei, unten eins. Zwischen denselben ein Messer mit brei-ter blauer Klinge. Auf dem Helme ein sechsendiges Hirschgeweih undzwischen demselben wieder ein blaues Kleeblatt. M. s. auch Seifert,Genealog. Tafel 6. Dessen Geneal. hochadel. Eltern und Kinder, S. 60.

Görner, die Herren von.

Die v. Stoscli haben sicli in frühester Zeit v. Gor oder Gorau ge-schrieben und dadurch Veranlassung gegeben, dass man die Edlen v.