210
Gaillac — Galen.
in Frankfurt war, lebt er seit 1820 von dem öffentlichen Dienste zu-rückgezogen, gegenwärtig auf seinen Gütern. Er war, wie bekannt, einhochgeachtetes Mitglied der hessen-darmstiidtischen Landstände.
Gaillac, die Freiherren von.
Der König Friedrich Wilhelm I. erhob am 10. Mai 1727 den Jac-ques Francois Gaillac in den Freiherrenstand. Das ihm bei dieserGelegenheit beigelegte Wappen istquadrirt. Im ersten goldenen Fehlezeigt sich der schwarze Adler, im 2. und 3. rothen Felde eine Frei-herrenkrone mit zwei übers Kreuz gelegten, mit vier Federn besteck-ten Hölzern oder Stielen, im 4. silbernen Felde steht ein schwarzer,nach der rechten Seite gewendeter Löwe. Von den beiden das Schildbedeckenden Helmen trägt der rechte eine Krone und auf derselbenden Adler, der linke aber ist mit einer gold- und schwarzgestreiftenWulst bedeckt, und es zeigt sich auf demselben der schwarze Löweverkürzt, in der rechten l'ranke das oben erwähnte, mit Federn be-steckte Holz tragend.
Gaisberg, die Freiherren und Herren von.
Die v. Gaisberg, auch Geisberg und Gäsberg, gehören zum altenschwäbischen Adel. Sie sind noch heute am Kocher und am Schwarz-walde ansässig. Eine Linie ist freiherrlichen Standes. Schon im 14.Jahrhunderte erschienen Zweige dieses alten Geschlechtes in Schlesien,wie Nikulas v. Gaisberg, der in Urkunden der Stadt Schweidnitz umsJahr 1396 vorkommt. — Im 30jährigen Kriege hat sich Friedrich v.Gaisberg, kaiserl. Kriegsoberst, bekannt gemacht. — In neuerer Zeitlebte auf seinem Gute Gührau bei Grottkau in Schlesien ein Oberst-lieutenant v. Gaisberg, der bis zum Jahre 1806 im Regiment Fürst v.Hohenlohe gestanden hatte, und zuletzt Kreisbrigadier der Gensd'arme-rie gewesen war. — Die v. G. führen im goldenen Schilde ein ganzkrummes, gebogenes Widder- oder Gaisbockshom. Dasselbe wieder-holt sich im Helmschmucke. Die Decken sind golden und schwarz.M. s. Sinap., I. Dd. S. 381, und II. Dd. S. 638. Schickfuss, lib. IV.pag. 136. Bucelin, Stemmatogr. T. III. S. 300 — 348. Spener, pag.324 — 364. Gauhe, 11. Tbl. S. 349. v. Krohne, II. Dd. S. 1 u. f.Neues genealogisches Handbuch, 1777. S. 75 — 80, und Nachtrag 1. Till.S. 51. Tyrolf, 1. Bd. S. 86.
Galen (Gahlen), die Grafen und Freiherren von.
Aus diesem westpliälischen uralten Geschlechte, welches einenGrossmeister, Bischöfe und Aebte unter seinen Vorfahren zählt, wurdeChristoph Heinrich , Freiherr v. Galen, im Jahre 1702 in den Reichs-grafenstand, und im Jahre 1804 der Erbkämmerer des FürstenthumesMünster, am Tage der Huldigung in den preuss. Grafenstand erhoben.Zum ältesten Besitzthume dieses Hauses gehört das Schloss Assen imFürstenthume Münster, und zu den merkwürdigsten Männern, die ausihm hervorgegangen, Eberhardt v. Galen, 1460 Abt zu Brauweiler, —Heinrich v. Galen, 1551 Grossmeister des Ordens in Liefland, — Diet-rich v. Galen, Feldherr des Ordens und Gründer des körländisclienAstes; er erwarb die Güter Lützen, ICutzen u. s. w. und das Erbmar-schallamt in Kurland, — Christoph Bernhard v. Galen, der kriegerische