zur Statistik des Adels.
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selbiger mit gewissen vor seine Rechte und dabey vorfallende Ver-richtungen sorgenden absonderlichen Bedienten versehen ist,
Also ordnen und setzen Wir hiermit, dass auch dieser Unser Or-den, zu Beobachtung seiner Geschälfte und Angelegenheiten, folgendeBediente haben soll:
1) Einen Ordens - Cantzler,
2) Einen Ordens-Ceremonien-Meister,
3) Einen Ordens-Schatz-Meister,
4) Einen Ordens-Secretarium, und
5) Zwei Ordens-Herolde.
XXXIII.
Zum Ordens-Cantzler, welcher jedesmahl ein Mitglied des Or-dens seyn muss, haben Wir vor diesesmahl Unsern obersten Staats-Minister, Ober-Cämmerer, Ober-Stallmeister, General-Oeconotnie-Director, Ober-Hauptmann aller Chatoul- Aemter, General-Erb-Postmeister, Marschalck von Preussen, wie auch Protector aller Un-ser Academien, den Grafen von Wartenberg, vornehmlich in dem Ab-sehen bestellet, weil derselbe in dem Werde der nunmehr durch Got-tes Segen, in Unser Haus glücklich gebrachten Königlichen Würde,als dem Grunde und Ursprung dieses Unsers Königl. Ordens, Unsgrosse Dienste geleistet hat, und soll derselbe, bey vorgehenden Ca-pitularischen Zusammenkünfften, ausser seiner droben beschriebenenRitterlichen Ordens-Kleidung und Ornat, jedesmal das grosse Ordens-Siegel in einem viereckigten Sammeten Beutel, auf welchem auswen-dig das Ordens-Wapen gesticket, am lincken Arm an einer güldenenSchnur, allernechst Unser, als des Ordens-Souverain, tragen, ausser-dem auch dieses Ordens - Siegel, wie solches unten eigentlich beschrie-ben ist, in seiner Verwahr haben, und alles, was in den Ordens-Sa-chen ausgefertiget wird, in seiner Gegenwart damit besiegeln lassen;
Es soll auch derselbe alles, was bei Capituls - Tagen vorzustellenund zu erinnern ist, vortragen,
Auf die Beobachtungen der Ordens-Satzungen, und Statuten ge-naue Acht haben, und die übrige Ordens-Bediente insgesamt zu ih-rem Amt und Schuldigkeit gebührend anhalten, und wo dem etwa ineinigem Stück zuwider gehandelt würde, dahin sehen, dass solches inZeiten geändert und abgestellet werde.
XXXIV.
Der Ordens -Secretarius hält über alles, was in Ordens-Sachenvorgehet, ein richtiges und vollständiges Protocoll, die Patenta so je-dem Ritter, bey seinem Eintritt in den Orden ertheilet werden undwas sonst in Ordens-Sachen zu schreiben vorfällt, fertiget er aus
Er hält eine ordentliche Matricul von allen Ordens-Rittern, in wel-cher eines jeden Name und Wapen, samt derZeit, wann derselbedem Orden zugesellet worden, verzeichnet,
Er hat die Bewahrung aller den Orden betreffender DocumentenBriefschalften und Uhrkunden, '
Er soll auch, wegen der Ahnen und Wapen, so ein jeder Ritterzu der Ordens - Registratur einschicken muss, und dass dieselbe in ge-höriger Form eingerichtet werden, Sorge tragen, und deshalb bei demOrdens-Cantzler nöthige Erinnerung thun.
XXXV.
Der Ceremonien - Meister hat bey vorgehenden Ordens - Solenni-täten die Ceremonien unter des Cantzlers Direction zu reguliren, undv. Zedlitz Adels-Lex. II, 6