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Andere mit dazu aufzumuntern und anzufrischen.
Die Erhaltung der wahren Christlichen Religion iiherall, abson-derlich aber wider die Ungläubigen, zu befördern.
Armer, verlassener, bedruckter Wittiben und Waisen, auch an-derer, Gewalt und Unrecht leidender Leute sich anzunehmen,
Ueber die Ehre Unsers Königlichen Hauses und des Ordens, ab-sonderlich aber über Unsere Königliche Prärogativen, und was den-selben anhanget, zu halten, und nicht allein daran so viel an ihnenist, keinen Abbruch geschehen zu lassen, sondern selbige vielmehrnoch weiter auszubreiten,
Ueberall Friede, Einigkeit und gutes Vernehmen zu stillten undzu erhalten,
Mit Männiglich, absonderlich aber mit ihren Ordens-Brüdern,in gutem brüderlichen Vernehmen zu leben, und
Derselben Ehre, zeitliches Glück und guten Namen wider alleVerläumdungen, und wodurch Ihnen sonst nachgestellet werdenmöchte, treulich und ungescheut zu verthätigen, und was der einedavon erfährt, seinen Ordens - Brüdern nicht allein sofort zu eröf-nen, sondern sich auch sonst desselben dawieder anzunehmen, undinsgemein alles dasjenige zu thun und zu beobachten, was eineinTugendhafTten, ehrlichen und rechtschaffenen Bitter eignet und ge-bühret.
XIV.
Diese gantze Ritter-Kleidung Unsers sehwartzen Adler-Ordens,wie sowol Wir selber, als auch die übrige Mitglieder des Ordens, sel-bige tragen wollen, soll beschaffen seyn, wie folget:
Zum Abzeichen mehr-gedachten Unsers Königlichen PreussischenOrdens, haben Wir genommen ein blau-emaillirtes, in acht Spitzenausgehendes Kreutz, in dessen Mitte der einen Seite Unser Name:
FRIDERICUS REX.
mit den beiden ersten Buchstaben FR zusammengezogen; in einer je-den von denen vier Mittel-Ecken aber ein Schweitzer Adler mit aus-gebreiteten Flügeln vorgebildet ist.
AVelclies Kreutz jeder Kitter dieses Ordens an einem Orange-fär-ben breitem Bande, von der lincken Schulter nach der rechten Hfiiftezu, benebst einem auf der lincken Brust befestigtem silbernen gestick-ten Stern, tragen soll; in der Mitte solchen Sterns ist ein schwartzerfliegender Adler vorgestellet, welcher in der einen Klaue den Lorbeer-Krantz, und in der andern einen Donner-Keil hält, mit dem beyge-fiigten Symbolo: Suuin Cuique.
XIII.
Ein solches Ordens-Creutz sammt dem Ordens-Bande soll jederRitter so bald Wir ihn dazu benennet, und noch vor der Investiturbekommen. Wann er aber wircklich eingekleidet werden soll, so wirddemselben, nachdem er Gott zu Ehren, und zum Unterhalte des, indieser Unserer Residentz Königsberg neu-angelegten Waysen-Hausesfunffzig Ducaten, zu Händen Unsers Ordens-Schatz-Meisters baar er-leget hat, von Unserm Ordens-Cantzler und den übrigen Ordens-Of-fizirern die gantze Ordens-Kleidung, von Uns aber Selbsten die Or-dens-Kette angeleget, in welcher völligen Ordens-Kleidung er auchhernach bei allen dazu benannten solennen Capituls-Versammlungenzu erscheinen schuldig ist.