zur Statistik des Adels. 75
VII.
Damit auch (lieser Unser Königl. Onlen, und dessen sämmtlicheMitglieder ohne allen gegründeten Vorwurf!' seyn, so soll Niemand zudemselben gelassen werden
der unehelicher Geburt seyn möchte, oder dem wegen seines vorhingeführten Lebens und Wandels, mit Fug etwas schimplHiches oderVerkleinerliches vorgeriieket werden könnte.
Absonderlich aber sollen diejenige davon ausgeschlossen seyn, welcheGott gelästert, Uns und Unsenn Königl. Hause untreu worden, oderdie sonst wider Ehre, Recht und Gewissen gehandelt haben, unddessen überwiesen seyn.
VIII.
Die Benennung derer, so in diesen Unsern Orden aufgenommenwerden sollen, bellalten Wir Uns und Unsern Nachkommen an derKrön, als des Ordens Souverainen, lediglich und allein bevor;
Und damit solcher Orden, welcher ein gewisses Zeichen UnsererZuneigung, Vertrauens und Gnade seyn soll, nicht durch andere un-gebührliche Wege erlanget werden könne, sondern jedesmal aus Un-serm eignen Trieb und Bewegung herkomme, so wollen Wir alle die-jenige, so selbst, oder durch andere dariim ansuchen, gäntzlich davonausgeschlossen haben, es sey denn, dass dieselbe Reichs-FürstlichenStandes seyn, als welchen das bezeigende Verlangen, in den Ordenaulgenommen zu werden, daran in keine Weise hinderlich seyn soll.
IX.
Gleich wie Wir bei Unserer heutigen Krönung mit Benennung ge-wisser Ritter den Anfang gemachet, und Unsern Sohn den Kronprin-tzen, sammt Unserer Brüder Lbd. Lbd. Lbd. wie auch verschiedeneandere Fürstliche, Gräfliche, Freyherrliche und Adelige Personen indiesen Orden versetzet haben, also soll auch hinkiinfftig dieser, nein-lich der 18. des Monaths Januarii, und dann ebenfalls der 12. Julii,als an welchem Wir das Licht der Welt zuerst angeschauet haben,Jährlich gewidmet seyn, bey einer alsdann angestellten CapitularischenVersammlung, diejenige, welche diesem Orden küniftig zugesellet wer-den, ordentlich einzukleiden.
Wir halten Uns auch versichert, dass gleich wie diejenige so ne-ben Unsenn Sohn und Brüdern jetzo dieses Ordens zu allererst ge-würdiget worden, in Krieg- und Friedens - Geschäfl'ten Uns bissheroviel nützliche Dienste geleistet haben, also Sie auch in solchem ihremrühmlichen Verhalten, und an ihnen verspürter Gottes-Furcht, Ta-pfferkeit, Treue und Kiffer vor die Wohlfahrt und Glorie Unsers Hau-ses weiter fortfahren, und sich dadurch der Ihnen jetzo erwiesenenEhre noch würdiger machen, auch damit allen kiinfl'tigen Mitgliederndieses Unsers Ordens zum Muster und Exempel einer Tugend-vollenNachfolge dienen werden.
X.
Alle diejenigen, so in diesen Orden aufgenommen werden, sollenvor der völligen Investitur auf diese Statuten schweren, und derenBeobachtung mit dem gewöhnlichen Ordens-Eyde angeloben.
XI.
Durch den auf dieses Ordens Statuta leistenden Eyd sollen dieOrdens - Ritter absonderlich verbunden seyn:
Ein Christliches, Tugendhafftes, Gott und der ehrbaren Welt wohl-gefälliges Leben zu führen, auch