zur Statistik des Adels.
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Als Unser Reichs-Wapen bezeichnet er um so viel eigentlicher denOrt und Sitz dieses Ordens, 11111 alsobald vor andernOrden erkandt znwerden; Und als ein Bild der Gerechtigkeit, zeiget er eben den End-zweck Unseres Reiches und Ordens an, und worauf beydes abgezielet;nemlich Recht und Gerechtigkeit zu üben, und jedwedendas Seine zu geben;
Welches desto deutlicher auszudrucken, Wir dem Adler in der ei-nen Klaue einen Lorbeer-Krantz, in der andern Donnerkeile, und überdem Haupte Unsern gewöhnlichen Wahlspruch:
Sun 111 Cuiquezur Ueberschrifft verordnet:
Mit dem Krantze die Gerechtigkeit der Belohnungen, mit den Don-ner-Keilen die Gerechtigkeit der Straffen, und mit dem Suum Cuiquedie allgemeine Unpartheilichkeit anzudeuten, nach welcher nicht nureinem und dem andern; sondern allen durchgebands und einem jedwe-den nach Verdiensten das Seine geleistet werden solte.
Zu geschweigen, dass weilen der Adler, wie bekandt, allezeit indie Sonne zu sehen pfleget, und nach nichts geringem noch niedrigemtrachtet, Er mit diesen Kigenschafften Uns auch im Geistlichen zumSinnbilde dienen und anzeigen kann: Wie Wir und Unsere Ritter Un-sere Zuversicht und Vertrauen eintzig und allein zu Gott dem Aller-höchsten erheben, und durch das Suum Cuique nicht allein den Men-schen, was den Menschen gehöret; sondern auch selbst dem Allerhöch-sten das Seine, und Gott was Gottes ist zu geben, Uns mit einanderverbunden; nemlich zu einer Pflicht, die Wir Unseren Rittern vor al-len andern Pflichten auferlegt und angepriesen haben wollen.
Bey solcher Beschaffenheit dieses Ordens sind Wir gewiss, dassnicht allein die Edlen Unseres Reiches es für eine Gnad lind Ehre;sondern auch selbst andere Potentaten es für etwas angenehmes schäz-zen werden, in eine Gemein- und Brüderschafft dieses Ordens mit Unseinzutreten:
Jene zu einem offenbahren Zeugniss Ihres Wohlverhaltens, Diesezu einer Erinnerung des gleichen Beruftes, den sie mit Uns von Gottdem IIErrn haben, über Recht und Gerechtigkeit an Gottes Stat zuhalten.
Aber alle diese Absichten wird man mit mehrerem aus UnserenOrdensstatuten ersehen, die Wir sowol dem Orden zu desto bessererOrdnung, als auch Unsern Rittern zu desto genauerer Nachricht derIhnen obliegenden Pflicht in folgenden Articulen abfassen lassen:
I.
Anfanglich; Weilen Wir der Stilfter und Urheber dieses Ordensseyn, selbigen auch seines obenerwehnten Absehens halber in sonder-baren Ehren gehalten wissen wollen,
So erklähren Wir Uns, und Unsere künfftig nach Gottes Willenhabende Erben und Nachkommen an der Preussischen Krön, zumOber-Haupte, Souverain und Meister dieses Ordens, wollen auch vonmünniglich dafür erkannt, verehret und genennet seyn.
Und gleich wie AVir diesen Orden eben bei der Fundirung Unse-res Reiches und zu gleicher Zeit mit Unserer Krone gestifftet; AlsoWir an oh allen Unsern Nachkommen an der Preussischen Krön aus-drücklich aufgegeben, und sie verbunden haben, dass Sie zum Anden-cken des Stilfters und der neu-gestiffteten Krone, auch den mit dieserKrone zugleich gestiliteten Orden unverändert beybehalten, und selbi-gen dem Königreich Preussen auf ewig einverleibet seyn lassen.