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Von jeher behaupteten die Landständedas Recht, sich Mifsbünahissen ihrer Für-sten zu -widersetzen; von jeher versagtensie den Kindern solcher Ehen ihren Gehor-sam, ihre Treue. Heinrich der Erlauchte,Markgraf zu Meilsen und Landgraf zu Thü-ringen, warf sich nach dem Tode seinerzweyten Gemahlin in die Arme einer Fräu-lein von Maltitz, die seine Gattin wurde,und ihm den Kummer tragen half, welchensein Sohn Albrecht ihm verursachte. Siegebahr ihm einen Sohn, Friedrich. Vater-liebe begünstigte diesen Jüngling. KaiserRudolph erhob ihn und seine Mutter in denStand der Semperfreyen, Markgraf Heinrichwollte ihn erben lassen wie seine Brüder;und doch mufste er sich mit dem Besitz derStadt Dresden begnügen, dem Fürstentitelentsagen, und seinen Bruder für seinefe gnä-digen Herrn erkennen. Die Mutter rohriebsich nur WitLwe des Markgrafen Heinrich.Eben so gieng es nachher Albrecht dem Un-artigen, dessen Gemahlin eine Fräulein von