Eigenthums und der unbeschränkten Theilbarkeit der Land-güter. Es wäre eine anziehende Forschung, den Anfangdieser Kulturart in die früheren Zeiten zu verfolgen, undihre allmählige Ausdehnung nachzuweisen. Wenn ihreEntstehung auch nicht mit der Erscheinung der Franzosenam Rheine beginnt, so schreibt sich ihre allgemeine Ver-breitung doch gewiß aus jener Zeit her, in welcher dasGrundeigenthum frei wurde. Die Zunahme der Bevölke-rung hat ihre Ausbreitung äußerst befördert; eine bedeu-tende Stufe derfelben scheint sogar Bedingung jener Kul-tur zu sein, indem eine Menge menschlicher Kräfte dazuerfordert wird, um dem Boden den hohen Ertrag abzu-gewinnen, der gegenwärtig daraus entspringt. Auf demlinken Rheinufer finden sich in dem RegierungsbezirkeKoblenz und Trier die meisten Kleinwirthschaften dieserArt, und das Grundvermögen, bereits in unzählige Stückezerschlagen, stellt in manchen Gegenden, besonders in derNähe bevölkerter Orte eher Gartenpflege als Acker dar.*)
*) DaS Verhältniß der verschiedenen Bodenkultur in Rheiii«pxeußen ist folgendes:
Bon einem Flächeninhalte von 459, g, Meilen
Ackerland
Wildland. . . , . ,
4,037,691S73,467905,013
Wiesen und WeidenWeinberge.....
44,756
Wege, Flüsse. , . .
Waldungen, . , . .Oeden .......
. . 3,148,713 «. . 870,39k -. . 297,573 -
Summe 10,218,450 Morgen.Davon sind 191, zz LMeilcn katastrirt.