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Dieses Land hat durch den staatswirthschastlichen Streitüber die Vorzüglichkeit der kleinen oder großen Landgüterund den Grundsatz der beschränkten oder unbegrenzten Theil-barkeit des Grundvermögens eine hohe staatswissenschaft-liche Wichtigkeit gewonnen; die Vertheidiger und die Gegnerder gedachten Principien entnehmen den Stoff zur EichWickelung ihrer Grüude daraus, und wir würden des LesersNeugierde vielleicht gereizt, aber nicht befriedigt haben, wennwir unsere Ansicht darüber nicht beibrächten; es scheint uns
Das Verhältniß der Waldfläche zum ganzen Areal ist folglichohngefähr — 1 : 3,^.
Im ganzen Staate nach einer (uns sehr unwahrscheinlichen)Wgabe von Pfeil ist dasselbe Verhältnis, 1:6.
Einer frühern Schätzung von Hasset (?) gemäß ist es, 1:4.
Die katastrirten Ländereien in Rheinpreußen betragen 5,942,75 tMorgen; die Anzahl der Parcellen in den katastrirten Gemeinden ist6,129,190.
Man ersieht hieraus, wie sehr das Grundeigenthum zerstückelt ist.
Bei Gleichstellung von 15 Morgen Wildland mit 1 MorgenAckerland fallen in Rheinpreußen auf eine Familie von 5 Personendhngefähr 12 Morgen. Dieß ist der durchschnittliche Betrag. Nachder besondern, in demselben Sinne ausgeführten Rechnung kommenim Regierungsbezirk Düsseldorf Morgen, im RegierungsbezirkKoblenz aber 14 Morgen auf die Familie.
Der Reinertrag vom ganzen Grundeigenthum ist 10,668,70» Thlr.Der Morgen erträgt im Durchschnitte deS ganzen Areals folglichctwaS mehr als 1 Thaler. Von den Waldungen sind Eigenthum,i) des Staats 634,572 Morgen
d) der Gemeinden 1,026,031 -
e) der Privaten. 1,488,110 -
3,148,713 Morgen.
Der Reinertrag von Wohnhäusern, Fabrikgebäuden, Mühlen, ist
1,958,459
von andern Ljegenheiten 8,710,241
Iöch68,700 Thaler.
Der Reinertrag von den Liegenheiten stellt sich, nach Abzug von2 Gr. für den Morgen öden Landes, zu 8,677,341 Thaler.