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dachten Umstände läßtsich der ohngesahre Druck verschiedenerSteuerverfassungen erfolgern. Wenn man vom Köpfe inBaiern etwa 24 Gulden, wie in England, erheben wollte, sowäre die Ausführung eines solchen Vorsatzes sogar physischunmöglich! Niemals wird man aber bei der sorgfältigstenErfüllung aller zur Sprache kommenden Erfbrdernisse einvollkommen genaues Ergebniß über das Verhästniß zwischenKraft und Last der Steuerpflichtigen verschiedener Staatesherbeiführen können, weil nemkch die genaue Bestimmungmancher einflußreichen Umstände z. V. des Umfangs derErwerbsquellen, nicht Möglich ist. - ^
Berichtigungen.
Seite 25 heißt es zuletzt irrig: die Gemeindewaldun«gen waren der Leitung und Aufsicht des Staats unter«worfen, welches bei unserer heutigen Verwaltung nicht mehrder Fall ist. Dieser Gegenstand ist dahin zu berichtigen,daß seit 1816 die vormundschaftliche Einwirkung des Staatsauf die Gemeindewaldungen in der Art gemildert ist, daßder erstere Gemeinde-Forstbeamten nicht gleich seinen eigenenunmittelbar anstellt, sondern deren Anstellung, nachdem sievon den Gemeinden vorgeschlagen worden sind, genehmigt.
Seite 62 statt: es wurden an Wein erbaut, lies, eswaren mit Wein bestellt.