Fall ist. Die Französische Forstordnung stammt aus demJahre 1669, und ist im Vergleiche mit den Deutschenhöchst unvollkommen. Bekanntlich ist die Forstwissenschaft/wie beinahe sämmtliche Erwerbswissenschaften, eine Wissen-schaft der neuern Zeit, die den Hochpunkt ihrer Ausbildungnoch nicht erreicht hat, und welche ihre heutige Höhe bei-nahe ausschließlich den Verdiensten Deutscher Gelehrtenverdankt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Wissenschaftkönnen folglich auf jene Frankische Forstordnung keinenEjnfluß geäußert haben. Ihr zufolge trat die Schlag-wirthschaft in Frankreich schon früh als Regel auf, undwurde stets hinsichtlich der verschiedenen Beschaffenheit derForste so rücksichtslos durchgeführt, daß dadurch mehrSchaden angerichtet wurde, als in vielen Gegenden vonDeutfchlaud durch den verderblichen Plänten-oder Fehmel-betrieb. Waren die Nachtheile derselben in einzelnen Ge-genden Frankreichs unter glücklichen Wachsthumsverhält-nissen weniger empfindlich, fo äußerte in dem Rheinlandedieses System einer unbedingten Einförmigkeit fo verderb-liche Folgen, daß gegenwärtig die meisten der auf diefeWeise behandelten Schläge als Blößen erscheinen würden,wenn nicht künstlicher Anbau unter der heutigen Verwal-tung in's Mittel getreten wäre. Das Grundübel derFränkischen Staatsverwaltung und die Erbsünde derselben,Bestechung und Unterschleif, wucherten üppiger auf diesemZweige derselben, wie der Mistel auf den Aesten alterApfelbäume. Sie traten hier in einer eigenthümlichen Weifeauf, welche näher beleuchtet zu werden verdient. Der Ver-kauf des Holzes fand nur in großen Massen (en Kloo)statt, ganze Schläge wurden mit einmal versteigert. Durch
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Rheinpreußen und seine staatswirthschaftlichen Interessen in der heutigen europäischen Staaten-Krise : oder vergleichende Betrachtungen über den frühern und den gegenwärtigen Zustand der königlich preußischen Rheinlande, mit volkswirthschaftlichen Vorschlägen und statistischen Nachweisungen
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