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jedes Urtheil gemäß dem Werthe des Gegenstandes, umwelchen der Streit geführt wurde, erkaufen könne. Wel-chen sittenmordyiden Einfluß der Ruf dieser Gräuel aufdas Volk ausübte, bedarf kaum erinnert zu werden. Derdadurch herbeigeführte Zustand läßt sich mit folgendenwenigen Worten bezeichnen: man verzweifelte an der Herr-fchaft des Rechts und der Tugend, und erkannte, ohnesich's zu gestehn, den Zufall als Herrn und Meister desVorhandenen an.
Die Französische Forstverwaltung.
Die Forstverwaltung war unter Fränkischer Herrfchaftdem Geschäftskreise der Landvögte entzogen und selbststän-dig gehandhabt. Was wir im Allgemeinen von der Fran-zösischen Verwaltung äußerten, daß sie dem Plane nachmusterhaft genau und vollendet erschien, in der Ausführungaber die größten Mängel äußerte, gilt besonders von demvorliegenden Zweige derselben. Die Forstbezirke, Befugnisseund Obliegenheiten der Behörden waren genau begrenzt,die Formen aber so weitläufig und zeitraubend, daß dieThätigkeit der Beamten durch schriftliche Arbeiten erschöpftund dem wichtigern praktischen Betriebe nur untergeordneteRücksicht zu Theil wurde. Obgleich die Verwaltungs-Wirthfchafts- und Aufsichtsbezirke größer, als die Preußi-schen waren, so kostete die Unterhaltung der FranzösischenForstbeamten wegen ihrer großen Zahl weit mehr als dieder Preußischen. Die Gemeindewaldungen waren der Auf-sicht und Leitung des Staats unterworfen, welches beiunserer heutigen Verwaltung seit 1818 nicht mehr der