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die vorgezeichneten Schranken auszudehnen/ oder wenn diesesunbequem und aussehenerregend war, denselben Zweck durchihren persönlichen Einfluß zu erreichen. Mit welcher Leicht-fertigkeit alle, selbst die wichtigsten Angelegenheiten behandeltwurden, beweist die Thatsache, daß die Französischen Prä-fekturen ohne Registraturen waren. Untersuchungen bereitsentschiedener Verwaltungsgegenstande waren daher äußersterschwert, und bei dem Mangel aller Ordnung und Syste-matik in den Archiven nach längerer Zeit kaum möglich.Doch wie hatte man sich auf diese einlassen wollen, davorliegende Ansprüche und Gesuche, sobald es dem Fränki-schen Tetrarchen gefiel, ohne ihnen die mindeste Folge zugeben, zur Seite gelegt wurden. Die Beamten des Rhein-landes waren an diese, alle Rechte des Bürgers verletzende,die Menschenwürde schändende Regierungsweise, so gewöhnt,daß sie, nach Einführung der neuen Verwaltung am Rheine,über die unmittelbare Bescheidung einfacher Landleute vonSeiten der Regierung in Verwunderung geriethen und ernst-liche Besorgnisse empfanden, daß eine solche Würdigung desBauernstandes nachtheilige Wirkungen hinsichtlich des Ge-horsams und der Willfahrigkeit desselben äußern möchte.Wie groß war nicht in dieser Beziehung Friedrichs desEinzigen Geist, welcher jedem schlichten Landmanne erlaubte,sein Anliegen vor seinem Throne mündlich zu erörtern? Einauffallender Uebelstand in dem Französischen Staatsgebäudewar die äußerst niedrige Besoldung der Beamten. Einsogenannter Präfekturrath erhielt jahrlich 2400 Franken oder640 Thaler, ein Gehalt, welches in der Preußifchen Ver-waltung nicht einmal dem eines Tagbuchführers (Jour-> nalisten), zuweilen nur dem eines amtlichen Abschreibers