Diese Uebelständc waren folgende:
1. Verwahrlosung der innern Verwaltung von Seitender obersten Gewalt, deren Aufmerksamkeit stets nachaußen und auf den Krieg gerichtet war;
2. Bekleidung der höchsten Staatsämter durch anerkanntunrechtliche Männer, deren außerordentliche Verstan-desgaben sie dem Kaiser unentbehrlich gemacht hatten.(Wir erinnern nur an den Minister Fouche, der ebensowohl von den Freunden, als den Feinden Napo-leons bestochen ward);
3. Die geringe Besoldung der Beamten, die nachher Ge-genstand einer ausführlichem Betrachtung sein wird;
4. Der Umstand, daß die öffentlichen Angelegenheiten inder Französischen Sprache verhandelt wurden, derender größte Theil der Rheinischen Bevölkerung nichtmächtig war;
5. Der Umstand, daß die wichtigsten Aemter des Rhein«landes von gebornen Franzosen bekleidet wurden, diein der Regel die Deutsche Sprache nicht verstanden.
Unter diesen Umständen bot die Französische Verwalttung, so einfach und geregelt sie dem Plane nach erschien,eine Menge unvollkommener Einrichtungen, schreiender Miß-brauche und nichtswürdiger Unterschleife dar. Obgleich dieGewalt der Landvögte (Präfekte) durch organische Gesetzebegrenzt war, so konnte es ihnen bei dem oben erwähntenUmstände, daß ihre Landsleute die bedeutendsten Aemterinne hatten, und daß der größte Theil der Bevölkerungder Französischen Sprache unkundig, weder die allgemeinenMaaßregeln noch die besondern Schritte der Negierungprüfen konnte, keineswegs schwer fallen, ihre Macht über