zu großem Anstrengungen, als früher, so fehlt dennochdas höhere Bewußtfein, der tiefere Einklang des Lebensbei dieser Thätigkeit, und die Kraft strebt selbst süchtig undvereinzelt nach größerer Entfaltung und Ausbildung.
Die Staatsverwaltung der Franzose» auf dem linkenRheinufer.
Wer die Fränkische Staatsverwaltung aus den übersie bestehenden Gesetzen kennen lernt, wird eine weit gün-stigere Vorstellung von ihr erhalten, als sie sich in derWirklichkeit erweist oder am Rheine erwiesen hat. Be-kanntlich ist noch heute das Verwaltungssystem der Fran-zosen ein anderes, als das des Preußischen Staats. InFrankreich huldigt man dem Büreausysteme, in Preußenhat man dem Collegialsysteme den Vorzug gegeben. Wenndas erstere den Geschäftsgang ausnehmend beschleunigt undgroße Einheit, Tack, Zufammenhang und Folgegerechtigkeitin die Verwaltung bringt, fo lohnt das andere dagegenunter gleichen Umständen mit höhern Gütern, größererRechtlichkeit, geringerer Bestechlichkeit der Beamten, einem be-sonnenem Gange, gewissenhafterer Bearbeitung der Geschäfte,und einer sicherem Verbannung der Leidenschaften, endlicheiner gewisser» Vermeidung des Unrechts einzelner Bürger.Wenn man keinem der beiden Systeme unbedingt den Vor-zug zuerkennen kann, so mußte doch unter den mit derFränkischen Herrschaft eingetretenen Uebelständen das Büreau-fystem viel nachtheiligere Folgen haben, als dies bei demCollegialsysteme der Fall hätte sein können.