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Duisburg erhält Achener Recht.
vom 12. Juli 1285 heisst der Probst Walram Kaplan desKönigs. Dieser sendet von Mainz aus an den Bischof vonLüttich, an Walram, Probst zu Acken, seinen Kaplan, und anTheodorich von Heinsberg den Rechtsspruch, dass ein Falsch-münzer mit Enthauptung, einer, der sich wissentlich falscherMünzen bedient, mit Verlust der Hand, der, welcher Falsch-münzer in seinen Burgen hegt, gleich einem Falschmünzerzu bestrafen sei. (Böhm. reg. imp. p. 128.)
Eine Urkunde vom 17. Juni 1286 (Lac. II. 817) ist vondem Sckultheissen Walram, dem Herrn von Montjoie undFalkenberg, unterzeichnet. Sie hat Interesse für die lokalen■Verhältnisse. Eine reiche Achener Witwe, Clementa, undihr Sohn Elias schenken dem Cisterzienser-Kloster Camp beiRheinberg ihre Besitzungen in der Stadt nnd in dem ReicheAchen. Dabei kommen u. A. folgende Eigennamen vor: dieScherbstrasse (acuta platea), in welcher die Schenkgeberinwohnt, das Scherbthor, die Graben (super fossatis), Harduins-thor, Vor Adalbertsthor, Gassborn (Gastburne), (Gassbornwird in der Urkunde wiederholt erwähnt), die Kirche S.Foilan zwischen den Apotheken, Punt, Schauemunt, Orlugs-berge (Orsbach). Unter den Zeugen sind in der damaligenZeit viel genannte, z. B. von Ulhoven, Clusener, Steinbrügge,Malabranke, Schleiden, Holsit, Hasselholz, Anlant. Yvels,Storm
Am 1. April des Jahres 1287 bestätigte König Rudolfden Ausspruch des Reichstages zu Wiirzburg (Lac. II. 824),dass die Stiftsherren zu Achen die Weine, welche sie jähr-lich von dem Zehnten und andern Gütern beziehen, im Kellerdes Achener Kapitels, wie andere Kirchen des Meiches, nachalter Gewohnheit ohne Accise oder Ungelt (ungelti) verkaufendürfen. Der Nachfolger Rudolfs, König Adolf, bestätigt diesam 22. Juli 1294 zu Koblenz mit denselben Worten.
Am 18. Februar 1290 bestätigt und erweitert KönigRudolf zu Erfurt die Privilegien der Stadt Duisburg undgestattet ihr dieselben Gewohnheiten, dieselben Freiheiten,deren sich seine Achener durch das ganze Reich erfreuen.Auch soll Duisburg dieselbe Art zu richten und zu urtheilenhaben, deren sich seine Achener zu bedienen pflegen.(Lac. II. 883.) In demselben Jahre 1290 wurden In-