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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Der Achener Gemeindewald.

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alles zu dem Bade Gehörende und Nothwendige, sowohl wasdie Gebäude als was Sonstiges betrifft, sorgen. Das in derUrkunde genannte Königsbad kann kein anderes sein, alsdas jetzige Kaisersbad mit der vorzüglichsten und heissestenQuelle.

Am 28. März des Jahres 1227 war in Achen ein grosserHoftag. Der junge König liess seine Gemahlin Agnes, eineTochter des Herzogs von Oesterreich, durch den Erzbischofvon Köln, Heinrich aus der Familie der Dynasten von Thom-burg und Mülenark, in der Marienkirche Jeronen und aufden königlichen Sluhl erheben. Am folgenden Tage fand einvon geistlichen und weltlichen Fürsten zahlreich besuchterReichstag in Achen statt. An diesem Tage begnadigte erden deutschen Orden, der nach einer alten Aufzeichnungzum Jahre 1231 zu Achen in der Pontstrasse eine Commendeerrichtet haben soll, mit der Taxfreiheit in allen kaiserlichenund königlichen Gnadenbriefen und bestätigte dessen Auf-nahme unter das königliche Hofgesinde.

Zur Zeit der ebengenannten Krönung erliess der jungeKönig eine Urkunde die Juden betreffend. Er erlaubte aufBitte des Herzogs Heinrich von Limburg und dessen BrudersWalram von Montjoie dem Wilhelm Grafen von Jülich unddessen Erben, alle Juden, die in sein Land kommen, umda zu bleiben, als Reichslehen zu besitzen und über sie zuverfügen. (Lac. II, 75.)

Dass die Stadt einen Gemeindewald hatte, erfuhren wiraus der Urkunde Friedrichs II. vom Jahre 1215, nach wel-cher er dem Kloster auf dem Salvatorsberge den Mitge-brauch an demselben verleiht; eine Bestätigung des BesitzesSeitens der Stadt finden wir in der Urkunde, welche KönigHeinrich am 5. April 1525 von Oppenheim aus erlässt.(Lac. II. 145.) Durch diese berechtigt er das Marienstift zuAchen, dass jeder Kanonikus fünf, der Dechant zehn Schweinein dem Kammerforst, welcher in der Volkssprache Supulia ge-nannt wird, und in anderen Waldungen, welche der StadtAchen zugehören, zur Mast treiben lassen dürfen.

In anderer Weise zeigte der Probst Otto sich dem Stiftegünstig, denn derselbe verlieh im Jahre 1231 (Lac. II. 177)den Stiftsherren zur Vergütung ihrer Bemühungen und ihrer