Druckschrift 
2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
Entstehung
Seite
15
Einzelbild herunterladen
 

Erstes Kapitel. Stammreihe, in welcher die Teilung der Linien stattfindet.

15

17. 12. 1399 wird Ritter Heinrich mit den Rittern Ludolf undHans vom Herzog Friedrich von Braunschweig und Lüneburg für 800 lötigeMark, die er ihnen schuldet, pfandweise mit Schloß und Stadt Schöningenmit allen Rechten, mit Twieflingen, dem Dorn und anderen zum mindestenauf 3 Jahre belehnt. Sie erhalten dazu 40 M. lötigen Silbers jährlicherGülte aus Helmstedt und 5 M. jährlicher Hebungen aus Sickte. Wenndem Herzog Lehengüter daselbst erledigt werden, sollen sie dieselben währendder ganzen Zeit behalten, dagegen verpflichten sie sich zum Bau einesMalhauses auf dem Schlosse zu Schöningen. Die Baukosten sollen ihnenwieder erstattet werden (s. S. 9).

8. 6. 1400 zeigt der Herzog Heinrich von Braunschweig und Lüne-burg der Stadt Lüneburg den Tod des Herzogs Friedrich an, der imFelde geblieben ist. Des Herzogs Bruder Bernhard war mit den RitternHeinrich und Ortgis v. Klencke nach St. Ewald geritten. Die herzog-lichen Mannen beim Herzog Friedrich sind sämtlich gefangen genommen.

9. 7. 1405 ist er gegenwärtig bei Verhandlungen des Herzogs Heinrichvon Braunschweig mit dem Bischof von Hildesheim.

1405 hat Heinrich mit seinem Bruder Hans und 3 Herren v. Maren-holtz das Schloß zu der Asseburg mit allem Zubehör, wie es der Rat vonBraunschweig inne gehabt, an Jordan v. Schliestedt mit Konsens der HerzögeBerndt und Heinrich für 300 lötige Mark Braunschw. eingeräumt.

24. 2. 1406 ist er Zeuge in dem Pfandbriefe der Herzöge Berndt undHeinrich über die Asseburg an den Rat zu Braunschweig.

11. 6. 1406 kamen der Propst und Prior von Schöningen, der ge-strenge Hinrik v. V., alten Hinriks Sohn, wohnhaft auf der BurgHoitensleben, der Rat von Schöningen, die Gemeinde von Hoyersdorf undandere aus dem Hoyersdorfer Felde zusammen, um sich über einen Grabenwegen bedrohlicher Wasserfluten zu vergleichen.

29. 7. 1406 zeigt der Kgl. Hofrichter Engelhard, Herr zu Weins-berg, dem Ritter Heinrich, welcher 24. 7. 1405 mit dem Landgrafen vonHessen und dem Herzog Otto von Braunschweig und anderen für den Herzogvon Braunschweig-Lüneburg Bürgschaft geleistet hat, an, daß gegen ihnund seine Genossen gerichtlich verfahren werden soll, weil sie dem König-lichen Gebote vom 15. 12. 1405 nicht Folge geleistet. Sie sollen am16. 10. 1406 sich rechtfertigen, oder es soll an ihnen die Reichsacht voll-zogen werden.

1406 verbünden sich Heinrich und Hans, der Edle Hermannv. Werberge, Rudolf v. Garssebüttel und der Rat zu Helmstedt zu gegen-seitigem Beistande, um sich gegenüber dem damals im Lande üblichenRaubeil und Stehlen solcher bösen Leute gemeinschaftlich zu erwehren.