Erstes Kapitel. Stammreihe, in welcher die Teilung der Linien stattfindet.
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Heinrich ist in Streit mit Lünebnrg geraten, er erklärt sich zurVerantwortung gegenüber den Satelenten 4. 5., 8. 5., 11. 5., 29. 5., 3. 6.,10. und 11. 6. 1393 bereit (28. 5. 1393 wird ein neuer Termin zur Aus-gleichung der Differenzen festgesetzt). Er hat nach Abfenduug eines Briefesvom 3. 3. 1393 ohne Ankündigung der Fehde die Bürger zu Lüueburgund ihre Güter feindlich und mit Raub angefallen und die Gefangenenund die geraubten Güter weggeführt. Er hatte Schloß Bodeuteich vom Herzogerhalten und von dort aus Fuhrleute und Kaufleute aus Lüneburg, weil ihreWagen auf der Brücke und anf der ebenen Erde unglücklicherweise umfielen,1393 gepfändet. Ebenso klagt der Nat zn Lüneburg 20. bis 23. und 28.4.1393über allerlei Gewalttätigkeiten, die er verübt. Der Naub an Kühen undPferden werde auf 130 M. geschätzt; sie fordern, da er sein Unrecht fortsetzt,seine Bestrafung vom Herzog. Die Fehde war dadurch entstanden, daßer eine schuldige Summe Geldes vom Rate nicht erlangen konnte. Nunerklärt er, er habe nur nach Nitterrecht gehandelt. Das Urteil lautetdahin, daß er bis zur Höhe seiner Schnldsordernng die Güter zu pfänden undeinzunehmen berechtigt gewesen sei, aber den Betrag darüber ersetzen müsse.
1394 klagt er beim Rate nnd der Sate zn Lüneburg wider Weruerv. Bodendick und Ernst v, Bodendorf, die trotz ihres Schwnres das ihmmit dem Schlosse Bodenteich zu Pfand gesetzte Geleit durch Raub gebrocheilhaben. Im Falle, daß die Sateleute ihm die Hilfe versagen, werde ersich selber helfen. Auf Aufforderung der Sate zu Lüueburg und Uelzeusendet er in demselben Jahre 2 gewaffnete Mann nach Harburg zur Hilfegegen die v. Broberg. Aber er schreibt, daß ihm diese Aufforderung un-billig dünke, da ihm die Sate, als er von ihr Hilfe verlangt, in Stich ge-lassen hatte, so daß man ihm zu Ellenberg 20 Mann aufgehoben und ausseiner Vogtei weggeschleppt habe.
Auf die von Heinrich der Stadt Lüneburg geleistete Hilfe beziehtsich wohl die Nachricht, daß die Stadt 5. 3. 1395 einen Platz vor der Stadt,„die Vininge", an den Bürgermeister Hoykc abtritt, dafür daß Dieserdem Ritter Heinrich 400 M., welche die Stadt diesem schuldete, be-zahlt hat.
13.5.1397 wird er als „wohnhastig anf Harbke" (ohnedaß er als Ritterbezeichnet ist) aufgeführt. Der Herzog Friedrich verkauft ihm, dem RitterKonrad v. Weferlingen lind dem Ritter Rudolf v. Garssebüttel für 107 M.lotigen Silbers wiederkäuflich mit dem Versprechen, es vor I. 5. 1398 zu-rückzukaufen, das Dorf Schaudelah uud für 60 M. das Gut Salzdahlum,aus einem Sattelhof mit Meierhöfen, Salzkoten, Hufen usw. bestehend,welches Ritter v. Dalem besessen hat.
18. 3. 1398 errichtet er mit Lüneburg, Hamburg und Lübeckwegen seines Streites mit ihnen einen Sühnevertrag. Er darf die