Zgg Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.
sämtlichen Gliedern der schwarzen Linie ein höheren Ortes bestätigter Familien-beschluß gefaßt und 20. 1. 1820 schloß er mit seinem Bruder eiuen Familien-vertrag über die Unteilbarkeit der gräflichen Güter und über die Nachfolgeim Majorat. Der Beschluß wurde vom König Friedrich Wilhelm III. 17.6. 1822 bestätigt. Da auch die in den Güterverhältnisfen durch die neuenGesetzgebungen hervorgerufenen Veränderungen in Hinsicht der Familien-güter neue der Zeit angemessene Maßnahmen erforderten, so wurden dieseauf Veranlassung des Gr. Röttger als Seniors in einem Familienschlusse,welcher einen Znsatzvertrag zu dem älteren Familienvertrag des gesamtenGeschlechts enthielt, 29. 6. 1838 von den sämtlichen Familiengliedern ver-abredet und geschlossen. Dieser Beschluß wurde 8. 7. 1841 vom KönigFriedrich Wilhelm IV. nnd 4. 12. 1841 vom Herzog Wilhelm von Braun-schweig, endlich 4. 4. 1843 vom Herzog Heinrich zu Anhalt-Köthen bestätigt.
1802 erlangte er die vsnia aczwtis und trat, nachdem er seine Studienzu Helmstedt und Göttingen vollendet hatte, den väterlichen Nachlaß an.
2. 2. 1803 bittet er um einen Urlaub zu einer größeren Reise.
In der westfälischen Zeit wurde er zum Cantonmaire des KantonsHarbke ernannt.
Er wurde bei der 16. 10. 1840 dem König Friedrich Wilhelm IV.gele isteten Huldiguug für sich und seine Nachfolger im Besitz des MajoratesHarbke mit dem Erbmarschallamte im Herzogtum Magdeburg beliehen.
16. 3. 1841 wurde er belehnt mit den Renten und Stücken zu Hei-ligeudors, Hanstedt zc.
Vorzüglich beschäftigte ihn die Verbesserung und Verschönernng vonHa rbke, welches er in Rücksicht der Kultur der Äcker und Wiesen, der Vieh-zucht, der Forsten und Gärten auf einen vorher nie erreichten Grad derVollkommenheit erhoben hat.
1803 verwandelte er den neueu Lustgarten in eine englische Anlage.Es verschwanden die bis dahin noch vorhandenen geschnittenen Hecken. Indemselben Jahre führte er die dem Garten gegenüber gelegene Wassermühleneu und massiv auf.
Seine zu Braunschweig belegenen, zu Harbke gehörigen zwei Häuserau f dem Burgplatz Nr. 47 und am Papensteige Nr. 28323 verkaufte er 1805für 15 000 Taler an den Kammerherrn Heinrich Friedrich auf Deftedt.Dafür erwarb er für 20500 Taler ein ueuerbautes Haus am Bohlmege,auf welches Herzog Karl Wilhelm Ferdinand die Rechte des Erbküchenhofsübertrug.
1809 ließ er den großen Papenbufch ausroden und widmete dasdadurch gewonnene Kapital zur Verbesserung teils der Pfarre, teils desPsarrwittums.