Zwölftes Kapitel. Die elfte Stammreihe nach der Teilung der Linien.
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und zur Seite steht ihm Frl. Adelheid. — Reden, bei der Rückkehr vonHarbke nach Destedt 27. II. 1794 gehalten und gedruckt, liegen im Staats-archiv zu Wolfenbüttel.
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Gr. Nötiger, S. des Gr. August Ferdinand (Nr. 429) und derOttilie Henriette v. Arnim, * zu Harbke 25. 1. 1781 (bei seiner Taufe stan-den 45 Gevattern, unter ihnen die verwitwete Herzogin von Braunschweiggeb. Prinzeß von Preußen, die regierende Herzogin von Braunschweig geb.Prinzeß von England, die Herzogin von Kurland geb. Prinzeß von Sachsen,die Prinzessin von Württemberg geb. Prinzeß von Braunschweig und HerzogFerdinand von Braunschweig), -f- daselbst 27. 3. 1848 wenige Stunden nachdem Tode seiner Gemahlin (erschoß sich in politischer Verstimmung, aberauch, weil er ohne seine Gemahlin nicht leben mochte), Majoratsherr aufHarbke, Aderstedt, Groppendorf, des in Braunschweig belegenen, die Rechteeines Rittergutes genießenden Erbküchenhofes und des gegen Abtretung vonAderstedt erworbenen Klosters Neuendorf, Erbküchenmeister des HerzogtumsBraunschweig, Erbmarschall des Herzogtums Magdeburg. Ritter des RotenAdler-Ordens 2. Kl. mit dem Stern und des Johanniter-Ordens, Kom-mandeur des Kgl. Großbritann.-Hannöverschen Guelphen-Ordens, ein her-vorragend großer Hippologe.
Durch den Verkehr seines gelehrten Vaters mit den Professoren desdem Rittergut Harbke benachbarten Helmstedt wurde er von Jugend aufgeistig angeregt. Sein großes Vermögen gestattete ihm, ganz seinen Nei-gungen zu folgen, die sich auf das Landleben und auf Reisen richteten undihn bewogen, dem Staatsdienste ferne zu bleiben. Namentlich hatte diePferdezucht Interesse für ihn, so daß er sich mit ihr sowohl praktisch wietheoretisch beschäftigte. Außer zahlreichen Aufsätzen in deutschen und eng-lischen Fachzeitschriften schrieb er ein Aufsehen erregendes Buch: Bemerkungenüber die englische Pferdezucht mit Beziehung ihrer Grundsätze auf die Ver-edelung des Pferdegeschlechts in Deutschland, in welchem er auf Grund einer1818 nach England und Frankreich unternommenen Reise die deutsche Pferde-zucht nicht auf die Fortpflanzung durch das englische Vollblut begründenwollte, sondern für die Zwecke derselben die Errichtung von Gestüten empfahl,in denen orientalische Hengste und Stuten aufgestellt werden sollten.
Durch das Testament des Gr. August Ferdinand (Nr. 429) wardessen ältestem Sohne Röttger der alleinige Besitz aller von ihm nachgelasseneuFamiliengüter zugefallen. Durch die westfälische Gesetzgebung war dasvon dem Vater und Großvater des Grafen Röttger gestiftete Familien-fideikommiß aufgehoben. Gr. Röttger erhielt 5. 3. 1814 durch Kabinetts-ordre die Erlaubnis zur Erneuerung desselben. 14. 11. 1814 wurde von
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