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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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289
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Elftes Kapitel. Die zehnte Stammreihe nach der Teilung der Linien. 289

beständige Wache von 20 Mann auf seine Kosten zu unterhalten (Angabeder Quelle). Zum Andenken dieser kaiserlichen Ehrenmache hoffe ich zumzweiten Schildhalter einen geharnischten Mann zu erhalten."

4.Einer alten Familiensage nach schenkte der vorher bemerkte KaiserOtto IV. dem Besitzer von Harbke einen merkwürdigen goldenen Ring miteinem Diamanten von ansehnlicher Größe, jedoch mit der Bedingung, daßdieser Ring zu seinem Andenken beständig bei dem Besitzer voit Harbke ver-bleibe. Diesen Ring besitze ich noch gegenwärtig. Er ist mit vielen gno-stischen Inschriften geziert und der Name Otto ist auf demselben deutlichzu erkennen.Zum Andenken dieses kaiserlicher. Geschenkes habe ich einengeharnischten Arm mit dem Ringe auf den Schild gesetzt."

5.Adelgot Graf v. Veltheim war 1107 Erzbischos von Magde-burg und stiftete daselbst besage der Statuten das Kollegiatstist St. Nikolai(Angabe der Quellen). Nötiger v. Veltheim war ebenfalls 1119 Erzbischofvon Magdeburg (Angabe der Quellen). Zum Andenken, daß einige ausmeiner Familie diese sehr hohe Würde vormals mit Ehren bekleidet haben,sind die beiden kreuzweis gefaßten erzbischöslichen Stäbe unten im Schildeangebracht."

6.Elfe v. Saldern stiftete 1593 ein sehr beträchliches Familien-stipendium sür mehrere Teilnehmer. Sie vermachte meiner Familie aus-schließend das Recht von dessen Verteilung, und ich bin gegenwärtig nochim Besitze dieses Rechts. Zur dankbarer Erinnerung an diese in mehr alseiner Rücksicht sehr wohltätige Frau habe ich aus dem v. SaldernschenWappen den schwarzen Adlerflügel über dem Schilde aufgenommen."

7.Die vier Hauptschilder mit schwarzen Balken und roten Zweigensind mein bisheriges Familienwappen, welches ich in dem Maße auch fernernoch beizubehalten wünschte."

Schon vor seiner Erhebung in den Grafenstand hatte die Gesellschaftder Wissenschaften in London ihn zu ihrem Mitglied ernannt.

In betreff der beiden ihm in einem Jahre zuteil gewordenen Ehrungenerklärte er:er wisse nicht, wenn er bloß auf seine Person Rücksicht nähme,ob er sich mehr über die Standeserhöhung oder über das Doktordiplomfreuen sollte.

10. 12. 1779 bittet er mit seinen Brüdern Philipp Karl und KarlChristian den König von Preußen, ihnen die Mitbelehnschast an denHalberstädtischen Sonderlehen zu gewähren, welche in dem vom König13. 7. 1766 bestätigten Vergleich vom 12. 12. 1763 aufgeführt sind. Indiesem Vergleich wurde von allen jetzt lebenden majorennen Gebrüdern uudVettern v. Veltheim und den Vormündern der 4 unmündigen Gebrüder zuBartensleben die Gemeinsamkeit sämtlicher Lehen der beiden Linien beschlossen.Dazu gehört das ganze Halberstädtische Sonderlehen, als der freie Hof zu

Das Geschlecht v, Veltheim.