116 Die Menecilogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.
Westerburg derart eingeräumt, daß er nach Ausgang von 25 Jahren, fürwelche Westerburg schon früher an Bertram v, Dorstedt und seine Erbenbis 1546 versetzt war, das Gut von demselben durch Auszahlung desPsandschillings einlösen solle. 1552 hat er wegen des Hauses Westerburgzwei gerüstete Pferde nach Halberstadt zn schicken.
Andererseits heißt es: Gegen ein Darlehen von 12 000 Gold-G. und3000 G. Münz hatte er 1540 vom Gr. Ulrich von Blankenburg das Vor-werk Böruecke, das Amt Westerhauseu und Weddersleben und von denSöhnen des Gr. Ulrich für 18000 Thlr. das gräfliche Vorwerk in Blanken-burg zum Pfandbesitz erhalten, welches Herzog Heinrich Julius einlöste.
Schloß Westerburg mit den Dörfern Wefterhansen und Wedderslebenging an seinen Schwiegersohn 1. 4. 1568 für 2500 Gold-G. über.
20. 4. 1541 verbürgt er sich mit anderen für den Erzbischos gegenDietrich v. Weidten ans 6000 G. Rh. unter Verpflichtung des Einlagers(mit dem Balkensiegel).
2. 8. 1541 verwendet er sich mit Bnsso auf Harbke und einer ganzenReihe von Edelleuten für Christ, v. Könneritz bei Moritz von Sachsen.
20. 9. 1541 ist er mit anderen Unterhändler bei den Verhandlungenzwischen den v. Varby und den v. Arniiu zu Loburg.
14. 11. 1541 befindet er sich unter den Ständen, welche neben demErzbischos nnd dem Domkapitel dem zur Aufbringung von 100000 Thlr.geordneten Ausschuß eine Schadlosverschreibung ausstellen.
17. 4. 1542 verbürgt er sich mit anderen für den Grafen Albrechtv. Mansfeld gegenüber dem Marienstift zu Halberstadt auf 900 G. Rh.
Nachdem er 1545 Senior des Geschlechts geworden war, vermittelteer einen durch die Unruhen des Religionskrieges veranlaßten Burgfriedenvon Harbke, worin allen Mitgliedern der Familie, deren Angehörigen undLeuten Aufnahme und Schutz in der Burg Harbke zugesichert wurde, siesich gegenseitigen Beistand versprachen und unter sich vorfallende Streitig-keiten nur durch Kompromiß entscheiden zu lassen gelobten. Es vergleichensich Matthias, Heinrich und Joachim, Ludwigs Söhne, Achaz,Kurts S, Busso, Leviu, Ficke, Fritze, Heinrichs Söhne, Güuzel,Hartwig, Othraves Söhne, Christoph, Levin, Hans, Hermann,Hilmar, Christophs Söhne, Ludwig und Gevert, Levins Söhne,Gebr. und Vetteru, durch Vermitteluug Burchards v. Saldern, Swanev. Steinberg, Hartwig v. dem Werder und Kurt v. Schwichold 1. daß sie nachvorgenommener Reformation Luthers die von ihrem Geschlecht an die KlösterRiddagshansen, Marienthal, St. Egidien vor Schöniugen versetzten Güterwieder einlösen nud 2. die Holzung im Gericht Destedt konservieren, auchwegen der Mästung uud Erneucruug der Schuedebäume gewisse Ordnunghalten wollen.