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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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Fünftes Kapitel. Die vierte Stammreihe nach der Teilung der Linien.

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13. 12. 1533 verpflichtet sich das Domkapitel zu Hildesheim, nächsteOstern 1620 G. an ihn zu zahlen.

1533 erhielt er die Anwartschaft auf das Rittergut Aderstedt und1544 nach dem Tode von Kurt Spiegel vom Grafen Ulrich von Reinstemdie Belehnung damit, wie er auch 1543 mit den vormals v. SchönbornschenGütern zu Oschersleben vom Kardinal Albrecht belehnt wurde.

7. 2. 1534 verbürgt er sich mit anderen für Franz v. Kreyendorf mitder Verpflichtung des Einlagers dafür, daß dieser die von ihm be-schworen? Urfehde halten werde. An demselben Tage (7. 2. 1534) wirdJordau v. Bortfeld vom Erzbischos von Magdeburg aufgefordert, Kundschaftvon Kurt und Matthias zu bringen, laut deren sie die ihnen 1496 ver-liehenen Güter dem Erzstist auflassen. Er soll dann die Belehnung empfangen,außer mit dem Gerichte zu Neuenhagen.

16. 11. 1535 ist er Zeuge bei Ableistung der Urfehde des HerzogsWilhelm von Brauuschweig und Lüneburg gegen den Erzbischos zu Bremeu?c.

19.4. 1536 verbürgt er sich mit anderen für den Erzbischos vonMagdeburg gegen Bastian v. Jessen auf eine Schuld von 12060 Gold-G.

1536 hat er das Haus Schladen innegehabt.

In demselben Jahre stiftete Hans v. Vartensleben der Ältere als Ver-mittler einen Vergleich zwischen ihm und seinem Vetter Achaz, vermöge dessenseine und seines Vettern Levius, Ludolss Sohnes, Anteil an Harbke, welcheser wiederkäuflich an sich gebracht hatte, an Achaz auf 6 Jahre gegen Erlegungvon 20 G. von jedem Part, also von 40 G. jährlicher Pacht, unter derBedingung übergehe, daß nach Verlauf von 6 Jahren Achaz umgekehrtseinen Anteil auf 9 Jahre an Matthias überlassen solle. Brächte aberAchaz noch einen 8. Teil an sich, so sollte dieser und sein eigener Teilnur auf 6 Jahre unter obiger Pachtsumme an Matthias eingegeben wer-den. Die Hopfenstiefeln sollen aus dem Streitholze, oder wo sie soust zubekommen, genommen werden.

22. 1. 1537 empfängt er vom Domkapitel zu Hildesheim zur Ab-lösung der Forderungen des -f- Dompropstes Leviu 6680 Rh. G. und liefertseine sämtlichen Schuldbriefe aus.

1537 erhält er vom Erzbischos die Belehnung mit einem Kothof zuNohden und die Anwartschaft auf eine Hufe dabei gelegenen Landes, zurZeit noch ein Lehen von Johann Winkelmann.

1. 7. 1538 reversiert er sich gegen den Erzbischos wegen des ihm ver-pfändeten Schlosses nebst Stadt und Gericht Oschersleben. 30. 10. 1546erhielt er als Pfandbesitzer von Oschersleben Haus Oschersleben weiterverschrieben.

1539 erhielt er vom Grafen Ulrich von Reinstem mit Genehmigung desHochstiftes Halberstadt für ein Darlehen von 11000 Rh. G. Haus und Amt

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