Viertes Kapitel. Die dritte Stainmreihe nach der Teilung der Linien. IgZ
Bischof, während er seine eigenen Ansprüche an Lndwig sich vorbehält.—Dieser übersendet 13. 8. 1511 dem Erzbischos ein Verzeichnis der Pnnkte,derentwegen er Ansprüche an den Bischof erhebt, in Geld gerechnet: 1. 1000 G.wegen 2jähriger Zinslosigkeit eines auf Weißenburg stehenden Kapitalsvon 10000 G.; 2. Entsetzung aller seiner Güter im Lande Braunschweig,20000 G. an Wert, durch deu Herzog von Braunschweig; 3. 1000 G.Schaden infolge der Depossedierung seines Bruders Heinrich aus dem Besitzdes Schlosses Marienbnrg; 4. 500 G. Unkosten wegen des aus Obigem fol-genden Aufenthaltes in Harbke; 3. 350 G. Pferde- uud anderen Schaden;6. 200 G. wegen der Tageleistung zu Wernigerode; 7. 1000 G. wegen derEntsetzung vom Hildesheimschen Schlosse Nosenthal bei Peine; 8. 1500 G.wegen seines Aufenthaltes an fremden Orten, in Betreff seines Hansratesusw. Er bittet ihn, zu dem augesetzten Tage in Wernigerode womöglichpersönlich zu erscheinen und die Sache iu eigener Person vor soviel Leutenzu offenbaren, damit er seiner Geburt, Ehre und Gutes unverkürzt bleibeund alle Welt erfahre, welche Gewalt ihm vom Bischof widerfahre. Zudiesem Termine ladet der Erzbischof auch den Bischof nach Wernigerode mitder Aufforderung ein, auch im bischöflichen Gebiete dem Lndwig freiesGeleit zn gewähren.
Die ganze Angelegenheit wurde dadurch etwas verschoben, das; Jobstv. Gledingen 24.8.1511 bestimmt geltend macht, er habe ein Anrecht ans Herbordv. Mandelsloh nnd Asche v. Steinberg, die er dem Bischof abgefangen undbestrickt habe. — Am 4. 9. 1511 bittet der Bischof den Erzbischof, auchdie beiden letztgenannten bis wenigstens Weihnachten zn betagen, wie eres mit Kurt v. Mandelsloh getan habe. Dagegen schreibt 8. 9. 1511Ludwig, daß er von seinen Gefangenen als von Rittermäßigen Leuten er-warte, daß sie sich stellen würden. Indessen wolle er, wenn es nicht ge-schehe, deswegen au deu Erzbischof keine Ansprüche erhebeu. — 28. 9. 1511meldet der Bischof dem Erzbischof, er werde vou Ludwig beschuldigt,als handle er dem zu Wernigerode gegebenen Abschiede entgegen, indemer nicht dulde, daß dieser sich iu den Stiftslanden aufhalte. Vielmehrhabe er dem Lndwig bis 24. 8. freies Geleit in seinem Stift zur Ordnungseiner Angelegenheiten zugestanden, weiteres könne er aber nicht zu des StiftesNachteil und Uuglimpf bewilligen, und 14. 9. bittet er, die 3 Gefangenenzu beurlauben und sie ans ihr Gelübde hin aus ihrem Gefängnis zu ent-lassen. An demselben Tage schreibt Jobst v. Gledingen an den Erzbischof,er möchte die von Ludwig gefaugeuen und in des Erzbifchofs Hände ge-gebenen v. Steinberg und Herbord v. Mandelsloh anhalten, ihren Verpflich-tungen gegen ihn in Betreff zweier seiner Knechte nachzukommen; sie solltenbinnen 14 Tagen ein ritterlich Gefängnis in Tupitz (Teupitz) antreten. —12. 10. wendet sich Ludwig an den Fürsten zu Anhalt mit der Bitte, ans