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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.

Beendigung seiner Angelegenheiten hinzuwirken. 18. 10. schreibt der Erz-bischof an den Bischof, er möge zu einem Entscheidungsspruch 26. 11. einigeseiner Räte nach Halle schicken und dem Ludwig freies Geleit zusichern,denn auf einem Tage zu Braunschweig im November waren die Verhand-lungen, bei welchen Heinrich v. Brandenstein uud Eckard Franz dem Lud-wig assistierten, ergebnislos verlaufen. 10. 11. klagt Ludwig vonneuem, daß ihm aus der Verzögerung der Angelegenheit große Nachteileerwachsen. Dagegen lehnt 12. 11. der Bischof den auf 26. 11. festgesetztenTermin ab, weil Ludwig seiner Verpflichtung, die Gefangenen aus denHänden des Jobst v. Gledingeu uud des Asche v. Kramm zu befreien, nichtnachgekommen sei, uud fordert vou neuem die Beurlaubung der Gefangenen.Andererseits beschwert sich Ludwig über deu Bischof, daß er ihn verleumdeuud das Zustandekommen eines Vergleiches hintertreibe, während dieser22. 12. meldet, daß er mit Jobst v. Gledingen und Asche v. Kramm, Lud-wigs Helfen?, in Separatverhandlungen getreten sei.

In einem neueu Termin am 7. 2. 1512 in Halle, zu welchem der Bischof2 Bevollmächtigte ernennt, entscheidet der Erzbifchof,als der auf dem Tage zuWeruigerode ernannte Schiedsrichter für die Streitigkeit wegen gegenseitigerAnsprüche und der Gefangennahme von 3 bischöflichen Vasallen und Hof-dienern", daß der Bischof das Haus und Gut Roseuthal mit allem Zubehör,wie Ludwig es zuvor iuue gehabt und er es ihm abgenommen habe, mitallen Wiederkaussverschreibungen, die er an sich gebracht, diesem wiederabtrete und übergebe, auch alle Uugnade gegen ihn fallen lasse und gleichanderen seiner Untertanen aus der Ritterschaft schütze und verteidige. Damitsolle» alle Jnjurieu und Irrungen abgetan sein. Die Gefangenen sind nachabgelegter Urfehde dem Bischof zu überantworten.

13. 2. 1512 berechnet Ludwig uoch einmal die durch den Bischof ihmerwachsenen Schäden: 1. der Bischof halte ihm 10000 G. vor, die zurPfandsumme des Schlosses Weißenburg bestimmt waren; 2. habe er ihnin ähnlicher Weise nm 500 G. gebracht, besonders durch Benachteiligung seinesBruders Heinrich in Marienburg; 3. er habe des Bischofs halber an Pferdeneinen Schaden von 350 G. erlitten; 4. der Tagessatzung zu Weruigerodehalber eine Ausgabe von gegen 200 G. gehabt; 5. habe ihn jener von seinemHause Nosenthal entsetzt, was ihm einen Schaden von 1000 G. verursachte;

6. seiu durch die Gefaugeuuahme der Hildesheimschen Lehenslente gefährdeterAufenthalt uud seiu Schaden an Ackerbau, da er sich viel vou Haufe fort habebegeben müssen, habe ihm Kosten im Betrage von 1500 G. verursacht;

7. dadurch, daß ihm der Bischof an Ehre und Glimpf getastet, habe sichseine Frau zu Tode gegrämt, was er höher als allen Verlust an irdischemGut erachte; 8. der Billigkeit halber sei der Bischof verpflichtet, ihm auchden durch den Herzog von Braunschweig erlittenen Schaden zu ersetzen; 9. für