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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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Drittes Kapitel. Die zweite Stammreihe nach der Teilung der Linien.

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Nach Meibom ist 1474 Heinrich, Güntzels S>, ein großer Feindder Stadt Helmstedt gewesen und hat ihr von Harbke aus viel Schadenzugefügt, welches die v. d. Schulenburg im Jahre darauf ebenso gehaltenhätten.

28. 4. (1477) hat er in seiner Fehde mit dem Fürsten Woldemar vonAnhalt dessen Leute vor Bernburg und an anderen Orten in dem vomErzstist Magdeburg zu Lehen gehenden Fürstentum Bernburg aufgegriffenund abgefangen, sie ans das Schloß Harbke geführt, daselbst gefangengesetzt, gepeinigt und über ihr Vermögen geschätzt. Nachdem auf An-suchen des genannten Fürsten durch den Erzbifchof die vergebliche Auf-forderung an ihn ergangen ist, die Gefangenen los oder doch gegen Bürg-schaft frei zu lassen, auch sich im Beistände seines Vaters Günzel und desOrtgiß v. Klcncke mit dem Fürsten von Anhalt zu vertragen, ist dasGefängnis, die Peinigung und die Schätzung der Anhaltischen Untertanenfortgesetzt worden. Nunmehr ladet der Erzbischof den Günzel zu Braun-schweig (Nr. 7) mit seinem Sohne Heinrich, Gottschalk zu Lutter (Nr. 16),Heinrichs Sohn, Heinrich zu Harbke (Nr. 4V), Ludwigs Sohu, Ludols,Heinrich und Hilmar, Gebrüder, Ludolfs Söhue (Nr. 9), Ludwig,Wilhelm und Jobst (Nr. 33 33) Gebrüder und alle v. V., welche Anteilan Harbke haben, zn einem Ritter-, Mannen- nnd Lehensgericht auf dasSchloß Kalbe zur Verantwortung ein.

12. 8. 1477 beklagen sich der Kurfürst und der Herzog Albrecht vonSachsen, daß ihnen nnd den ihrigen im Gerichte zu Hoym zu der Zeit,als sie es im Besitz gehabt, besvnders von Seiten des Heinrich durchBeraubung Schaden zugefügt sei.

22. 12. 1477 wurde zwischen dem Fürsten von Anhalt und Heinrichim Termine zu Magdeburg verhandelt, daß die Parteien ihre Fehde ab-stellen und die Entscheidung des Streites dem Erzbischof überlassen wollen.

1477 quittiert er dem Domkapitel zu Magdeburg den Empfang von150 G. von wegen des alten Hans (wohl sein Großvater Nr. 3).

1478 hat er mit seinem Vetter Heinrich (Nr. 43) wiederkäuflich anHeinrich Lessen eine halbe Hufe vor Schöuiugen für 5V Rh. G. und eineandere zehntsreie Hufe für 40 Rh. G. verkauft.

In demselben Jahre 8. 3. wurde er mit dem Dorfe und der Dorf-stätte Lütgen-Ueplingen eum psrtinslltiis vom Erzbischof Ernst belehnt.

13. 12. 1478 wurde er, da sein Vater alters- und krankheitshalberverhindert war, mit Schackensleben und Groppendorf belehnt. An demselbenTage wurde er gemeinsam mit Ludolf (Nr. 21) mit Harbke belehnt. Beidehaben zugesagt, sie wollen den anderen v. V., die auch Anteil am SchlosseHarbke haben, ihren Anteil zu statten lassen kommen; sie haben auch ihre