Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.
Er ist wohl identisch mit dem Heinrich auf Harbke, welcher mit an-deren von Beetzendorf aus (ca. 1450) am nächstvergangenen Freitag vorLuciä die 3 Dörfer des Klosters zu Oldendorf an der Wipperau gelegen, Röpste,Stockheim und Süldorf, ausgeraubt und ausgepocht, den armen Leuten desKlosters alle ihre Habe und Vieh genommen, auch schwangere Frauen uudandere Leute jämmerlich geschlagen hat.
1458 wird er allein (ohne seine Brüder oder Vettern) vom Bischofzn Halberstadt belehnt mit dein Zehnt zu Rottorf nebst allem Zubehör,
2 Höfen im Dorfe Wegersleben mit 9 Hufen Landes, die Heinrich v. Wobekebisher gehabt hat, ferner mit den nach dem Tode Kurt Pfennigsacks erledigtenGütern, nämlich 2 Hufen zu Etgersleben, einer Hufe zu Beckendorf und
3 Morgen daselbst, 2 Hufen zu Efebeck, noch 2 Hufen zu Beckendorf undeinem wüsten Hof.
Er wurde 3. 4. 1467 vom Erzbifchof Johann von Magdeburg mitGroppendorf belehnt uud verkaufte iu demselben Jahre mit seinem Vateruud seiuen Brüdern 35 Nh. G. jährlicher Renten vom Schlosse zu Groppen-dorf und aus dem Zehnten zu Sommersdorf.
17. 11. 1468 erhält Heinrich der Ältere „von aller der v. V. wegen"vom Erzbifchof Johann zu Mauuleheu die Burg Harbke mit ihrer Zubehö-ruug, Gerichten und Rechten.
30. 4. 1470 erhält er mit seinen Erbe», seinem Vater Günzel uud zugetreuer Hand mit den Gebrüdern v. Kramm vom Markgrafen Friedrich vonBrandenburg eine Schuldurkunde ausgestellt über 2000 G. Rh., die nächsteOstern in Brauuschweig zurückbezahlt und bis dahin mit 160 G. jährlichverzinst werden sollen. Die Bürgen des Markgrafen verpflichten sich imFalle der Nichtzahlung zum Einlager.
19. 3. 1471 war er mit dem Ritter Güntzel (Nr. 7) uud anderenZeuge, als die v. Bartensleben die Belehnuug mit der Wolfsburg empfangen.
1. 5. 1472 quittiert er den v. Alvensleben über 300 Thlr. als Teileiner ererbten Schuld von 1000 G.
14. 5. 1472 bittet Henningk, bestätigter Herr zu Hildesheim, seinenSchwager Heinrich, für ihn bei Lndolf v. Saldern sich auf 400 G. zu ver-bürgen.
(Vor 18. 10.) 1474 erlassen die Gebrüder Jakob und Busso v. Bartens-lebeu an Woldemar Fürsten zu Anhalt um Ritter Bussos v. Alvcuslebcu, Hin-rigks v. Feldheym und Friedrichs v. Alvensleben willen einen Fehdebries.
21. 10. 1474 schreibt Ortgies v. Klenke an das Domkapitel zu Magde-burg wegen eines Tages, der in dem Zerwürfnis zwischen ihm, Friedrichv.Alvensleben und Heinrich einerseits und dem Grafen zu Anhalt anderer-seits festgesetzt worden ist.