Zweites Kapitel. Die erste Stammreihe nach der Teilung der Linien.
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. und andere wegen des dem Erzbischof Günther von Magdeburg gegenüberden aufständischen Bürgern von Halle nicht geleisteten Beistandes.
8. 4. 1426 befindet er sich unter den Treuhändern des Ernst v. Redengegenüber dem Bischof von Hildesheim.
1428 war er Schiedsrichter zwischen dem Erzbischof von Magdeburgund den v. Oberg.
4. 10. 1429 verkauft er mit seinen Brüdern Hans, Ludwig, Bertramund Heinrich (Nr. 10, 13, 11 und 12) unter Bewilligung von Heinrich(Nr. 6) und Günzel (Nr. 7), Heinrichs Söhnen, wiederkäuslich das ^/z DorfOchsendorf, wie sie es pfandweise inne hatten, sowie ihren ^/.> Anteil an derFischweide zu Glentorf an den Bürger Henning Salgen zu Braunschweigund 23. 11. 1430 gibt er mit seinen Brüdern dem Kloster Marienthalfür alle Jahre die Vollmacht, das ^/z Dorf Ochsendorf auf dem Jakobstagvon Heinrich Salgen wieder einzulösen.
1430 ist er mit seinem Bruder Heiurich gegenwärtig bei dem Ver-gleich der Herzöge Otto, Friedrich und Heinrich von Braunschweig.
In demselben Jahre hatte er Ummendorf inne und staud auf Seitedes Erzbischoss, als die von Magdeburg, denen auf der Landstrecke großerSchaden zugefügt worden war, mit gewappneter Hand davorrückten nndes einnahmen. Darauf bezieht sich folgende Nachricht:
1431/32 war er während des Krieges der Altstadt Magdeburg mitdem Erzbischof Feldhauptmann des letzteren. Er fügte den Magdeburgerngroßen Schaden zu, büßte aber dabei sein Schloß Ummendorf ein.
1431 hat er vom Erzbischof die Güter zu Lehen empfangen, soWilke v. Gustedt bisher gehabt.
19. 2. 1432 reversiert er sich mit seinen Brüdern Ludwig (Nr. 13)nnd Heinrich (Nr. 12) gegen den Erzbischof in betreff des ihnen und zugetreuer Hand ihren Brüdern Hans (Nr. 10) und Bertram (Nr. 11) undihren Vettern Günzel (Nr. 7) und Heinrich (Nr. 6) erteilten Versichernngs-brieses wegen des etwaigen Verlustes ihres Schlosses Harbke im Kriege desErzbischoss mit der Altstadt Magdeburg, dagegen machen sie 20. 2. 1432aus, daß der Schadlosbrief wegen Harbke kassiert sein soll, sobald dieFehde, an der sie sich auf Befehl und auf Bitten des Erzbischoss be-teiligen, beigelegt sein wird.
30. 4. und 26. 11. 1432 erhält er als Feldhauptmann mit seinenBrüdern Hans, Bertram, Heinrich und Ludwig und zu getreuer HaudGünzel und Heiurich vom Erzbischof eine Obligation über 3000 Nh. G.ansgestellt, nämlich über 2500 G., die er dem Erzbischof zur Auslösungdes Schlosses Wolmirstedt von Heiso v. Steinfurt vorgestreckt hat und dieihm ans das Schloß Alten-Plathow hatten verschrieben werden sollen, undS00 G, die er von wegen seiner Hauptmanuschaft nachgewiesener Maßen zu