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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1423.

Geben an dem zistage nehst vor st. Görgen des hl. marterers tage 1423.

Die Siegel der Grafen Heinrich und Egen von Fürstenberg (wie oben) als Vormünder, des AbtesBerthold (roth, spitzoval; Siegelfeld von Perlenschnur eingefasst; in der Nische eines gothischen Thurmes mitAusladungen sitzt die Jungfrau mit Heiligenschein, das Christkind mit Strahlenkrone auf dem 1. Arme; darunterin einem kleinen Eundbogen Bildniss des Abtes mit Stab, Kniestück; zu dessen Seiten 2 Schilde; in dem r.ein nach vom gekehrter Topfhelm, darüber r. und 1. je ein damaszirtes Rechteck; der 1. Schild schräggeviertet;die von der Spitze des Thurmes, den beiden kleinen Schilden und dem Bildniss des Abtes unterbrochene Um-schrift: f £. bertljolbi . nbtmtis . monn|leni . in . ffiegcnlmdj.) und seines Conventes (groß, spitzoval; die Jungfraumit Heiligenschein, sitzend, in der r. eine Blume haltend, mit der 1. das auf ihrem 1. Knie stehende Christkindmit Heiligenschein umfassend; f S: CONVENTQ: SCE: MAPJE: I: GENGENBACH:) sowie des Grafen Bern-hart von Eberstein (grün in brauner Schüssel; wie oben; in der Kopfbedeckung des Bären erkennt man hiereine Bischofsmütze, das Kleinod der Ebersteiner).

Perg. Or. Donaueschingen.

1423, Okt. 5.

160. Graf Rudolf von Sultz, der junge, Hofrichter im Namen seines lieben Herrn

und Vaters, Grafen Herinans von Sultz, von seines gnädigsten Herrn, des KömischenKönigs Sigmund Gewalt an seiner Statt auf seinem Hof zu Rotwil, sitzt alda zu Gerichtan offener, freier Königsstraße, Jeorig von Stalhofen und sein Klagführer Ambrosiusvon Pfullendorf lassen einen von den Grafen Rudolf von Werdemberg und Cünrat undHainrich von Fürstemberg besiegelten Brief verlesen, nach dem ersterer dem vorge-nannten Jeorigen von Stalhofen 40 „dockaten" Zins, zahlbar auf Martini aus seinemZoll zu Richenow, der da zu Drünse gehörte, verkauft hat und die beiden letzterndafür Bürgen geworden sind. Als ihm seine Zinse nicht folgten, habe er den GrafenCiinrat von Fürstemberg sei. und Grafen Hainrich von Fürstemberg zur Leistung ge-mahnt , was diese nicht gethan; deßhalb solle ihm letzterer 9 ausständige Zinse und800 fl. Schaden ersetzen und fürder um die künftigen Zinse nach Ausweis seinesBriefes verbunden sein. Darauf antwortet Graf Hainrich mit seinem Fürsprech: Jeorigvon Stalhofen habe zwar nie einen Zins bekommen, da aber der Brief wohl 14 Jahrealt wäre, derselbe die Zinse nicht genossen und ihn niemals, außer bei anderthalbJahren erfordert hätte, so sei er ihm nichts schuldig und sei der Brief „ain verlegenbrief". Dagegen sagt derselbe: er habe seine Zinse bis auf die ausständigen neunbekommen, auch sei er den letztern nachgefahren und hätte darum des Grafen Rudolfvon Werdemberg sei. Erben, Grafen Hugen von Werdemberg, Herrn zu dem Hailigen-berg, vor dem Hofgericht in des Reichs Acht „erclagt vnd getön", auch sei dieser deß-halb heute noch ein offener, verschriebener Ächter; endlich habe er Grafen Hainrich,

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