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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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NACHTRAGE.

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seiner an, so wird er, wenn er mit des Rates Brief und Siegel gemahnt wird, per-sönlich gen Vilingen in die Gewalt desselben sich begeben und da bleiben, „vntz südes entladen sind". Er wird Zeit seines Lebens nie mehr gegen die von Vilingenund die ihrigen sein, hat er etwas mit ihnen zu schaffen, so wird er sich Rechtsvor ihrem Schultheissen und Rate begnügen lassen; dasselbe gilt, wenn ein Vilingermit ihm etwas zu schaffen hat. Er ist fortan mit seinem Teile am Schlosse Burg-berg den von Vilingen gehorsam und gewärtig, so dass dasselbe ewiglich ihr offenesHaus in allen ihren Anliegen ist; auch wenn er. seinen Teil versetzt oder verkauft,muss er sorgen, dass das Schloss der Vilinger offenes Haus bleibt. Er verhütet,dass dieselben aus diesem Schlosse geschädigt werden. Der Burgfrieden soll daselbstbleiben, wie er verbrieft ist.

Geben vf den nahsten dunrstag nauch st. Jacobs tag des hl. zwölfbotten 1417.

Die Siegel des Grafen Hainrich von Furstemberg (wie III, 144), Johansen Sölrer von Richtem-berg, Komturs des Johanniterhauses Vilingen, des Junkers Oswalt von Wartemberg, gen. von Wildenstain,(wie Abb. VI, No. 36), Hansen von Schowenburg und des Oheims des Ausstellers Jörgen Bollers; das desAusstellers fehlt.

Perg. Or. Villingen, Spitalarchiv.

1420, März 19.

Constanz.

3U # Graf Hainrich von Furstemberg ist Zeuge bei einem Schiedssprüche des Grafen

Eberhart von Nellemburg zwischen Ritter Marquart von Schellenberg und Annenvon Schellenberg.

Geben zu Costentz auf cinstag nach Letare 1420.

Regesta Boiea XII, 342.

1421, März 29.

312. Schultheiss und Rat der Stadt Vilingen erkennen auf die Klage der Ceposserin

und Cunrat Stehellys, ihres Tochtermanns, dass Cünrat von Tanhain, ihr Bürger-meister, Pfaffenwiller, obwohl es nicht Lehen, sondern vor Zeiten für eigen verkauftworden sei, zu Lehen empfangen habe, nach geschehener Verantwortung des Be-klagten: dass derselbe dieses Dorf von Graf Hainrich zu Furstenberg, von dem er eszu Lehen empfangen, ebenso von Hansen von Liustetten, seinem Tochtermanne, oder„wä daz haft ist von sinen wegen", ohne Verzug ledig machen und schaffen solle,dass dieses Dorf aus dem Lehenbuche des gen. Grafen getilgt und der Lehenbrief

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