1420-1431.
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gebrochen und abgethan werde, und dass er fortan die Kläger an dem Dorfe un-geirrt lasse.
Geben an dem ahtenden abent zu Ostran 1421.
Vom „mindern" Siegel der Stadt Vilingen ist ein Bruchstück erhalten.Perg. Or. Villingen, Spitalarchiv.
1) Dieser Streit kam vor den Abt von Reichenau, weil man fand, dass die drei Güter zu Pfaffen-willer (um die es sich handelte) ehedem Lehen von denen von Salenstain, dieses Gotteshauses Unterschenkenund Dienstleuten, gewesen und dass also nach deren Absterben dieser Abt und sein Gotteshaus die „Ober-hand" des Lehens seien. Vor dem Reichenauer Pfalzgerichte behauptete Cünrat von Tanhain 1421 donstagnach st. Martins tag [Nov. 13.], er habe als Genosse und Geerbe des Lehens, weil er damals nach dem Ab-gange der Schenken von Salenstain keinen andern Lehensherrn gewusst habe, dasselbe von dem Landgrafen,in dessen Grafschaft es gelegen sei, nämlich von Graf Hainrich von Fürstenberg, später aber, als er daseben gen. Verhältnis kennen gelernt, vom Reichenauer Abte Fridrich empfangen. Perg. Or. mit dem Siegeldieses Abtes. A. a. 0.
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1431, Juni 14.
Strassburg.
313. Adelhait Gräfin von Zweynbrucken und von Fursternberg bekennt, dass ihr
von 100 fl. jährlicher Gilt wegen, die ihr zur Ehesteuer auf die Stadt Liehtenoweverschrieben wurden, 1600 fl. an versessenen Zinsen aufgelaufen sind, wovon 1100 fl.,die seit dem Tode ihres Gemahls, des Grafen Conrat von Fursternberg, gefallen sindihr „sunderbare zugehurent"; ferner stehen ihr noch 1000 fl., die ihr von ihremVetter Ludewig, Herren zu Liehtemberg, und ihrer Mutter Hiltegart von Liehtem-berg, Gräfin von Zweynbrucken, zur Ehesteuer verschrieben waren und bar hättenbezahlt werden sollen, aus. Auf Vermittlung ihres Vetters, des Grafen Friderich zu Morseund Sarwerden, Muntbars der Herren und Herrschaft von Liehtemberg, sollen ihrdie 100 fl. Gilt auf Liehtenowe fürderhin werden; 700 fl. von den obgen. 1100 fl.schenkt sie ihren Vettern und der Herrschaft von Liehtemberg, während ihr für dieübrigen 400 fl. und die obgen. 1000 fl., zusammen also für 1400 fl., in den nächsten14 Jahren auf st. Eiclaus Tag aus den Ämtern Bußwilr und Ingwilre je 50 fl.,zusammen 100 fl., gen Straßburg, Offemburg oder Gengenbach von ihren Vetternvon Liehtemberg gezahlt werden. Werden die 100 fl. auf das Ziel st. Niclaus Tagin einem Jahre nicht gezahlt, so ist die Schenkung und der ganze Vertrag kraftlos.Geben zu Straßburg des durnstags vor st. Vitus dage 1431.
Die Siegel der Ausstellerin, ihrer Mutter Hiltegart und ihres Bruders Hanneman, Grafen vonZweynbrucken, fehlen.
Perg. Or. Darmstadt, Staatsarchiv. T.