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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1509.

Tütscher nation zuo nutz, rüw vnd fryden angesehen ist, im selben pundt ouchrätt vnd hoptlütt verordnett sind, die angenden vffrüren abzuovvenden vnd zuo ver-hütten gemain lantzkrüg, dz aber allain mitt costen fürkomen wärden vnd den vonSchlüchse glich wol wie anderen zuo rüw vnd fryden dienen mag; so sigend ouchdie von Schlüchse an den vorgenanten vnseren gnadigen herren, grauff Wolfgangen,kofswyß komen in aller maus, wie die von Blümnegk sy ingehöpt haben, vnd wärevon alter her nitt anders prucht, denn also:wenn den von Lentzkilch in kragenvnd notteu vier man zuo haben ufgelegt, so wurd den von Schlüchse der ain vndden von Lentzkilch die dry zuogestelt"; so nun in kriegs löffen die von Schlüchseden vierden man, wie oblutt, ze haben schuldig, was vrsach söltend sy denngefrygt sin, den vierden pfännig, so man krieg fürkomen vnd abstellen, als kurtz-lich beschallen wäre, nit darzuo stregken ?" Derselbe verlangte, dass die von Schlüchseverurteilt werden, das versessene und das künftige Bundgeld, solange der Bundwähre, zu zahlen. Der Anwalt von St. Pläsin entgegnete zu Beschluss, man solledie von Schlüchse unbeschatzt lassen, sie hätten nicht anders Huldigung gethan,denn zu bleiben, wie von Alters her; wenn in Kriegsnöten dem Hause Osterrich oderihrem Vogtherrn, Graf Wolfgangen, Land, Leute, Leib und Gut zu retten wäre,wollten sie ihren vierten Mann willig stellen, aber Bundgeld oder andere Neuerungauf sie zu legen, sei ihnen eine Beschwerde,dann sölhs wurd ain ingang pringen,der nacbgender zitt in anderen Sachen inen zu schaden langen inöcht", es sei ihnenauch nicht bewusst, dass sie das Bundgelt etliche Jahre bezahlt hätten. Da dieParteien gütlich nicht zu vereinigen waren, wurde auf heuteain verdangk genomen" ;denselben wird jetzt das schriftlich abgefasste Urteil verkündet, nach dem die vonSchlüchse dem Grafen als dem Vogtherrn das Bundgeld zu geben nicht schuldig sindund bei den Vogtrechten, wie ihre Briefe und Dingrödel ausweisen, bleiben sollen.Geben vff mentag nächst nach st. Mathis tag 1509.

Das Sekretsiegel der Stadt Vilingen.Perg. Or. Karlsruhe.

1) 1504 zinstag nach st. Michels tag [Okt. 1.} empfängt ßüdolf von Blümnegkh zu Tachswangenvon Abt Gerg zu St. Bläsin als Mannlehen für sich und seine ganze, aus ihm geborne Linie 300vörhinengsaltzen, vfgehennckt vnd gedert rechter, vngeuarlicher zinslenge" aus dem Schlüchsew oder der aus ihmfliessenden Schwartzen, zu geben zwischen Weihnachten und der Alten Fastnacht zu St. Bläsin. Perg. Or.mit dessen beschädigten Siegel. Karlsruhe.

2) Um 1505 setzte nach der Klage der Schluchseer von 1525 (Baumann, Akten zur Geschichtedes Bauernkrieges in Oierschiväben 210) die Herrschaft Fürstenberg erstmals einen eigenen Vogt genSchluß und zwarfrey" zum Nachteile der Schluchseer; vorher habe das, was dieser Herrschaft im Schluch-seer Thale zugehört habe, der Vogt von St. Blasien dem zu Lenzkirch angezeigt.