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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1509. 401

1509, Mai 15.

238. Adam Meyger, der Wirt zu Vilingen, gesetzter Vogt und Gewalthaber aller seiner von Cünrat

Schellhorn verlassenen Stiefkinder, und Anna Höwerin, dieser Kinder Mutter, verkaufen um 26 fl. Rh. JacobOfenacker, Metzger zu Vilingen, 3 Malter Vesen Vilinger Mass Gilt, fällig auf st. Martins tag, aus einemZehnten zu Yppingen, der jährlich 8 Malter Vesen trägt und von Grafen Wolfgang zu Furstenberg zuLehen rührt; Meyger gelobt, innerhalb 4 Jahren diese Gilt mit 36 fl. Eh. wieder einzulösen.Geben vff zinstag vor dem Vffarttag 1509.

Das Siegel des Junkers Jörg von Entzberg unkenntlich, unten aufgedrückt.Pap. Or. Donaueschingen.

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1509, Nov. 2.

239. Virich Eckhart, Vogt zu Hornberg, schreibt Andres Kotzen, Vogt im Kintziger-

thall: der wirtenbergische Hintersass Schwiczer ab dem Sulgen zeigt ihm an, er seivon dem fürstenbergischen Unterthan Simon Rillergefrent" worden. Das wider-streitet der freundlichen Einung zwischen seinem Fürsten und dem Grafen Wolfgangund dem zwischen ihm und Kotz verabredeten Vertrage, nach dem keiner den seinengestatten soll, die Armenleute des andern zu Kosten zu treiben. Kotz solle darumsorgen, dass seines Fürsten Hintersassen nicht also unbillig vorgenommen werden,sondern in ihren Gerichten bei Recht bleiben. Auch beklagen sich etliche, dass mansie nach Martini nicht mehr flössen lassen wolle, das sei unbillig, weilmenigklichdisen somer erkennt haut, daß nit wasser gewessen ist, vnnd kain mütwil da er-funden, aber ich acht, ir dörfent kainß zolls". Kotz solle sich auch da so halten,wie er ihm vertraut, sonst muss er die Sache weiter gelangen lassen, damit seinesHerrn Unterthanen nicht also verderbt werden.Datum Aller Seelen tag anno etc. 9.

Das zum Verschluss rückwärts aufgedrückte Siegel abgefallen.Pap. Or. Donaueschingen.

1) 1509 sontag nach Omniuin Sanctorum [Nov. 4.] antwortet Kotz: Simon Rüller beklagt sich,dass der Switzer, der ihmgichtig schulden pflichtig", ihn also umtreibe, er hat ihn aber bewegt, von derfrönung" abzustehen, doch also, dass Vogt Eckhart ihm zu fürderlichem Rechten beholfen sei und jetzteinen Rechtstag bestimme, damit er nicht hin und her laufen müsse, da die Richter zu Sulgen ferne voneinander sitzen. Auch des Plössens halb verhält es sich anders, als dem Vogte gemeldet wurde,danndenen von Hornberg wirt kain flössen abgeschlagen, diewil sy müssen vff das wasser verziehen vnd gotz-berait warten, aber die Schiltacher mögen obenherab von Schramberg kommen, wann sy wollen, glich denandern, ist gemainem waltgang zu guten vnd nutz von alter har ain loblicher gebruch gewesen, dz dieKintz vff dem tich vnder Wolfach beschlossen, als dann vff dem Necker vnd ander wassern och beschichtzu sinen ziten, das des gewerbs nutz sig mengklichem, so den vben, nach sant Martins tag vnd vor Ostern

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