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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1504.

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richte zu Burgow gehören dem Grafen Andrissen; die Armenleute und Hintersassenvon Salmenswyller und Gundelfingen in Burgow, desgleichen die Fremden, welchedort nicht verwandt noch zugehörig sind, kommen, wenn sie den niedern Gerichtenzuständige Frevel begehen, vor das Gericht von Salmenswyller und Gundelfingen;begehen die Armenleute von Salmenswyller oder Gundelfingen ihre Frevel ausserhalbdes Etters von Burgow auf Burgower Grund und Boden, so sollen sie gleichwohlvor dasselbe Gericht kommen; begehen die von Burgow Frevel mit Fremden, sosteht der Frevel halb den von Salmenswyller und Gundelfingen, halb dem Grafen zu,die aber solche Frevel begehen, gehören vor des Grafen Gericht allein, ebensoFremde, die Frevel ausserhalb des Etters auf Burgower Boden begehen.Gegeben vff sampstag nach st. Gilgen tag 1503.

Das Siegel des Ausstellers beschädigt.

Perg. Or. Sigmaringen, Staatsarchiv. S.

1) 1500 zinstag nach dem hl. Critz tag im Mayen [Mai 5.] empfängt Margaretha Kettenackerin,Michel Kettenackers Witwe, von Burgow von dem Abt Johanns und dem Konvent von Salmanswiler ihrenHof zu Burgow zu Lehen. Der Vertrag kann von jeder Seite jedes Jahr gekündigt werden. Sie darf ausdem Holz nur das für den Hof Notdürftige hauen. Sie giebt jährlich '/« von allem, was auf den Äckernwächst, dazu 1 g 10 ß ^ Büdlinger Währung, 3 Viertel Eier, 8 Hühner, 1 Fastnachthenne und 1 ViertelÖl. Das Korn hat sie in einer besonderen Kammer aufzubewahren, den Zins nach Rüdlingen zu liefern").Perg. Or. mit dem Siegel Steffan Schilchers, Bürgermeisters zu Eüdelingen. Sigmaringen, Staatsarchiv. S.

aj Wegen der Wässerung der Wiesen dieses Hofes und eines gundelfingischen zu Burgow kam 1485 donr-stag vor Letare [März 10.] zwischen dem Kloster Salmenswiler und dem Freiherrn Jerg von Gundelfingen ein Ver-trag zu stände. Perg. Or. mit dem beschädigten Siegel Jacob Härdlins, Altbürgermeisters, und Michel Glöcklins,Bürgermeisters zu Rudiingen. A. a. 0. S.

2) 1505 hl. Pfingstabend [Mai 10.] vereinigen sich Steffan und Swygher, Gebrüder, von Gundel-fingen, Freiherrn, mit dem Kloster Salmanswiler über die Frevel in dem Dorf Burgow, das halb diesemKloster, halb ihnen zugehört, da in demselben kein Gericht ist, und da deshalb mehrfach Frevel unbestraftblieben. Sie setzen zur Handhabung des Gerichts einen gemeinsamen Amtmann ein. Die Gerichtseinkünftesollen beiden Teilen zu gleichen Teilen zufallen. Jedem Teil sollen seine Hintersassen und die ihm zu ver-sprechen sind, mit Reisen und Reissteuer dienen. Perg. Or. mit den beschädigten Siegeln der beiden Frei-herrn. Sigmaringen, Staatsarchiv. S.

1504, März 9.

218 f König Maximilian entscheidet zwischen Hawg, Johanns, Cristoff und Felix,Vetter und Gebrüder, Grafen zu Werdemberg und zum Heiligenperg, und Hanns,Wernher, Gotfrid und Wilhelm, Gebrüder, Freiherrn zu Zymern und Meßkirch:1. Meßkirch mit Dörfern, Nutzungen und aller Zubehör bleibt den von Zymern, da-gegen zahlen dieselben den von Werdemberg die 2000 fl. Rh., die sie wegen Oberndorfausgegeben haben, oder verzinsen diese Summe mit 100 fl. 2. Die von Zymernbleiben bei den hohen Gerichten in der Stadt Meßkirch und in den Dörfern Rordorf,

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