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1504.
Hewdorf, Snerkingen, Wackherßhoueu, Ober- und Vnderbichtlingen innerhalb derEtter, ausserhalb des Etters der Stadt Meßkirch und der gen. Dörfer gehören diehohen Gerichte den von Werdemberg und ihrer Grafschaft Sigmaringen. 3. DesJagens halber bleibt es bei dem Vertrag von 1463, März 17 (der transsumiert ist),nur begeben sich die von Zymern in den Bezirk, in dem ihnen durch diesen Ver-trag der Forstbann beigelegt ist, des Jagens, Hagens und aller forstlicher Obrigkeitzu Gunsten der von Werdemberg. 4. Was sich an Kosten und Schäden in diesenHändeln ergeben hat, ist tot und ab und kein Teil dem andern darum etwas schul-dig. 5. Alle Personen, sie seien geistlich oder weltlich, bleiben bei ihrer Lehen-schaft, die sie mittlerweile von den von Werdemberg empfangen haben, doch habensie diese Lehen von den von Zymern neu zu empfangen und sind dann gegen dievon Werdemberg ihrer Lehenspflicht entbunden. 6. Alle in diesem Handel Betei-ligten sind wegen aller Thaten und Worte in demselben unstrafbar und mit einandervertragen. 7. Künftiger Streitigkeiten wegen ihrer Herrschaft sollen die von Zymernund von Werdemberg durch vier ihrer nächsten Freunde austragen. 8. Den von--Werdemberg haben die von Zymern Meßkirch, die Dörfer oder ihre andern Gütervor andern zum Kaufe oder Pfände anzubieten; machen dieselben davon keinen Ge-brauch, so können die von Zymern doch „die gerechtigkeit vorsts vnd iagens halb"niemanden verkaufen.
Geben zu Augsburg am newnten tag des monets Marcy 1504.
Das k. Siegel (Heffner, No. 125).Perg. Or. Donaueschingen.
T.
1504, Apr. 8.
91Q Gerhardus Abt, Prior und Konvent des Gotteshauses zu Allperspach geben Andres Kotzen, Schreiber
zu Wolfach, ihr Gut zu Engelbach im Kinczigentale, gen. Schollengut, das vor Zeiten Mathis von Engel-bach baute, auf dem jetzt das Haus Conrat Wambeschers steht und welches als ewigen Zins 1 & 1 ß ^Strassburger, 6 Hühner und 40 Eier und, so oft es zu Schulden kommt, Fall und Dritteil giebt, und ent-lassen Wambescher seiner Eidspflicht als Hintersasse, behalten aber die Gerechtigkeit der Leibeigenschaft,mit der er ihnen als seinen Halsherrn verbunden ist. Dagegen giebt ihnen K6tz aus sein em Gute zu Hetzen-husern 15 ß h., 2 Hühner, 2 Käse. 2 Tagdienste und 40 Eier Zins, „dofür er vom Vaißten am Brandstygain pfund haller gelts genomen hat, vnd ist das gut vällig vnd trittailig, so es ze schulden kompt", und1 fl., mit 20 fl. Hauptsumme ablösige Gilt auf dem Otenwelder Gut, und 3 Ort mit 15 fi. Hauptgut ablös-baren Zins auf Mathis Weßners Gütern zu Heuwyler.Geben vff den Ostermontag 1504.
Die Siegel der Abtei und des Konvents zu Alperspach beschädigt.Perg. Or. Donaueschingen.