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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1503.

3) Wohl am selben Tage erlaubt derselbe zu Owe diesem Grafen, seiner Hausfrau die von ihmlehenbare Gasse zu Gissingen, die von der Oden Schür bis an „das Perfrit" geht, um 400 M. S. ConstentzerGewichts für die Güter, die er aus ihren Gütern verkauft hat, zu versetzen. A. a. 0. 669.

4) 1490 st. Thomas tag [Bez. 21.~] verkaufen Hanns von Reckenbach, Obervogt der HerrschaftFiirstemberg, Hanns von Almshouen zu Ymendingen, Vogt zu Karpfen, Jörg von Reckenbach zu Gisingen,Hannsen Bruder, Selbstverkäufer, und Hug von Almshouen, Hansen von Almshouen Bruder, Mitschuldner,für 260 fl. Rh. unter Vorbehalt des Rückkaufs Caspar Sutor, Bürger zu Vilingen, einen auf st. Thomastagzu entrichtenden Zins von 13 fl. Rh. aus Jörgen von Reckenbach Hälfte des grossen Zehntens zu Gisingendem Städtlein, der in geraeinen Jahren ungefähr 70 Malter Korn trägt und aus dem 12 Malter Vogtrechtan den Herrn von Fürstenberg, 14 Malter Zins an den Herrn von Costentz jährlich „ze quart" und 3 fl.an die „gemainen herren vnd caplan ze Vilingen" gehen, und aus Hannsen von Almshouen und seinesBruders Wasser zu Imendingen „vnder der brugk hinabe". Einlager in Vilingen. Perg. Or., die Siegelder 4 Aussteller. Donaueschingen. T.

5) 1492 mitwoch vor st. Matheus tag [Sept. 19.] verkaufen Hainrich von Buch, der junge, Haupt-verkäufer, und Hainrich von Buch, der ältere, zu Gisingen, Mitverkäufer, mit Einwilligung des GrafenHainrich zu Fiirstemberg als Lehensherren unter Vorbehalt des Rückkaufs für 20 fl. Rh. Wilhalmen vonGundelfingen zu Vilingen einen auf st. Martinstag zu Vilingen zu entrichtenden Zins von 1 fl. Rh. ausHainrichs von Buch, des altern, Kelnhof zu Gisingen, der 2 Malter Veesen, 4 Malter Haber, 1 MalterRoggen, 60 Eier und 4 Hühner giltet. Perg. Or., die Siegel des Grafen Hainrich und der beiden Aus-steller fehlen. Donaueschingen. T.

6) 1494 mitwoch vor st. Vitz tag [Juni 11.] verkauft Jeorg von Rickenbach zu Geysingen um15 fl. Rh. unter Vorbehalt der Lösung Hainrich Burckharten von Hussen unter Geysingen seine eigeneWiese im Kilchthal zwischen Hannsen von Richenbach, seines Bruders, Wiese und der Gassen herab obdem Gässlein, sonst über dem Thal, zu beiden Seiten an die Äcker und oberhalb an U. Fr. Wiese stossend,„vnd gat ein widerschlag ainer mad zwischend Vnser Frouwen vnd dero von Amptenhussen wiß vff vnd vffbis zuo end". Das Or. siegelte der Aussteller. Lupf. Kopialbücher VDI, 199—201. Stuttgart.

7) 1501 güttemtag vor st. Maria Magdalena tag [Juli 19.~\ empfängt Burckhart von Regkembachvon Graf Wolfgang zu Fürstemberg zu Lehen für sich und seine Erben, Töchter wie Knaben, 3 Güter zuGyssingen, die insgesamt 15 Malter Korn gelten, den Benglers Hof zu Gerüt, der 3 Malter Korn und2 Hühner giltet, einen Hof zu Alten Sunthußen, der 3'/2 Malter Korn giltet, 2 Mannsmad Wiesen in Teger-wiesen neben dem Hewer, die 2 Mut Veesen gelten, ferner die „badhouestat zu Wolfach zwiischend derobern raüly vnd dem thor", eine Sägmühle im Bann zu Wolfach und den Zins der Mühle zu Engelspachob Wolfach, welche zu Zinslehen 3 „cappenn" giebt. Das alles wurde Burkhart von seinem SchwäherConrat von Velsenberg übergeben. Fürstenb. Lehensurbar von 1500 Bl. 58. Donaueschingen. T.

8) Derselbe empfängt auch [wann ?] zu Mannlehen von der Grafschaft Fürstenberg 4 ganze Güter,die zusammen I8V1 Malter beider Korn, zwei halbe Güter, die zusammen 5 Malter 2 Viertel beider Korn guten,und alle seine sonstigen Grundstücke zu Gisingen, 1 Gut zu Oberbaldingen, das 5 Malter 2 Viertel beiderKorn Vilinger Mass giebt, 2 Güter zu Efingen, die zusammen 5 Malter Veesen, 1 Vi Malter Haber, 4 Viertel[Eier] guten, 1 Gut zu Sünthusen, das 2 Malter Veesen und 1 Vi Malter Haber giltet, und von diesen Gütern alleHühner, Eier und andere Rechte, wie die von Alters her verliehen sind; nicht Lehen aber ist eine WieseBurkharts hinter der alten Burg [zu Gisingen t\. Fürstenb. Lehensurbar von 1508 Bl. 85.

1503, Sept. 2.

217, Hainrich Abt zu Schussenriedt vergleicht zu Mengen Abt Johanns von Sal-

menswyller und Steffan und Schwigharten von Grundelfingen, Freiherrn, mit AndrissenGrafen zu Sonnenberg, Truchsessen zu Waltpurg, Herrn zu Scharr: Die hohen Ge-