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1503/4.
212.
schläger dreimal aus dem Frieden in den Unfrieden, verbietet ihn den Freunden underlaubt ihn den Klägern und seinen Feinden. Die Gerichtskosten haben halb dieVerwandten Schürmayers und halb die Gerichtsherrn zu tragen, „diewil sy beidtaildas recht gebrucht haben". Den Totschläger soll der Messmer zu F.lzach als eingemeiner Knecht „verlütten", und dafür soll man ihm zum Lohne geben „als vonaim totten man im kirchspell". Von diesem Urteil bekommen auf ihr Begehr undKosten die gen. Verwandten und Gerichtsherrn Briefe.Geben vff zinstag st. Lucyen tag 1502.
Das Siegel Sigmunds Freiherrn zu Valckenstain (zerbrochen) und Junkers Wilhelm von Tegen-vels, Vogts zu Hornberg (nicht gut erhalten).Perg. Or. Donaueschingen.
1) 1362 fritag vor st. Johans tag zu Sungihten [Juni 17.] gelobt Graf Hug von Fürstenberg,Herr zu Hasela, welcher seinen Oheimen Hansen, Rudolfen und Götzen, Gebrüdern, Grafen von Hapspurg,gelobt hat, das Thal zu Gebreche von Cünrat Statzen, dem alten, Bürger zu Friburg, um 300 M. S. Fri-burger Brandes und Gewäges zu lösen, da ihm Statz seitdem wieder 100 M. S. darauf geliehen hat, auchum diese 100 M. S. in aller Weise und auf das Ziel, als er früher um 300 M. S. gelobt hat, das Thal zulösen. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers (wie Abb. II, 320). Karlsruhe").
a) Anstatt II, 367.
2) 1382 st. Catharinen tag [Nov. 35.] verkauft Graf Hannß von Fürstenberg, Herr zu Haßlach,dem Ritter Martin Malterer, seiner Herrschaft von Österreich Landvogt in Elsaß und im Breyßgauwe, seinThal und seinen Thalgang zu Gebräche mit Leuten, Gerichten, Zwingen, Bannen, Maiertum, Steuern,Dieben, Freveln, Fischenzen, Wildbännen und.aller Zugehör als unverkümmertes Gut um 262 M. und einVierdung einer M. S. Freyburger Brandes und Gewäges. Das Or. siegelte der Aussteller. Pap. Kop. eines1433 mitwoch vor st. Johans Tag zu Sungichten [Juni 17.] ausgestellten Vidimus der Stadt Freiburg von1621, Aug. 12. Karlsruhe").
a) Anstatt II, 502.
3) 1482 montag nach Quasimodogeniti [Apr. 15.] vergleicht Trutperht Freiherr zu Stauffen,Hauptmann zu Hochberg, Propst, Dekan und Kapitel des Stiftes st. Margrethen bei Waltkirch mit denPflegern „Vnser Frowen in himel kirchen" zu Brechde wegen des Gutes zu Brechde, das ein Mannlehendes Stiftes ist, das an gen. Kirche von Walthern sei. von Ramstain vor etwa 30 Jahren erkauft wurdeund von dem die Pfleger der Kirche nie zinsten, dahin, dass diese fortan jährlich davon 28 ^ Landes-währung dem Stifte zu Zins geben, dass sie dem Stifte, da das Gut vor mit einem Edelmanne „vermannet"gewesen, einen Urteilsprecher des Gerichtes zu Brechde zu Vortrager geben, dass bei dessen Tode demStifte 1 tf ^i zu Fall gefallen ist, und dass die verfallenen Zinse tot und ab sind. Perg. Or., das Siegelfehlt. Karlsruhe.
1503\4.Bekenntnis Eeinharts von Neuneck über die Einnahme von Meskirch.Auff das erst fragstück, wo vnd von wem der anschlag gemacht wordenn,
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