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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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sein solle; doch sollen dann diese Lehen ihm und seinen Erben vor männiglich geliehen werden. Perg. Or.mit dem zerbrochenen, roten Siegel des Ausstellers. Karlsruhe.

5) 1506, Aug. 20. befiehlt zu Lewben König Maximilian den Verwaltern und Räten der Raitkamerin Insprugk, Graf Sigmund von Lupfen, seinem Rate, in Abschlag seiner Schuld, die er laut des Auszugsder Raitkammer demselben schuldet, für 600 fl. Kupfer auf das fürderlichste zu reichen, damit derselbeseine Schlösser mit Büchsen und anderer Notdurft desto besser versehen und unterhalten könne. Missiv-bücher Bd. 1506, Bl. 115 v . Innsbruck.

6) An nicht genanntem Tage antworten dieselben, dass dieser Befehl nicht vollzogen werden könne,weil den Fuggern laut ihres Vertrages mit dem Könige das Kupfer zu Bezahlung ihrer Schuld und Unter-haltung des Erzkaufes zustehe, und die Fugger ihnen, als sie dieselben auf des Königs Befehl aus Hecheln,1505 gegeben, ersuchten, dem Grafen von Lupfen etliche Zentner Kupfer zu geben, abschlägige Antworterteilt haben. A. a. 0. Bl. 65. Innsbruck.

7) 1506 Aug. 21. befiehlt zu Lewben König Maximilian dem Landhofmeister, Marschalk und Statt-halter des Regiments und den verordneten Räten der Raitkamer zu Insprugk, die vor kurzem mit GrafHainrich zu Lupfen, seinem Diener, seinetwegen über die Öffnung auf dessen Schloss Heben und über seinenDienst eine Abrede gemacht haben, dass sie darüber in seinem Namen den Brief aufrichten und von demvon Lupfen Revers nehmen. Auch sollen sie seinem Rate Hannsen von Stadion befehlen, fürderlich in denSpänen zwischen seiner Landgrafschaft Neuenbürg und der Herrschaft Heben laut seines hierüber erhaltenenBefehls zu handeln. A. a. 0. Bl. 116. Innsbruck.

8) 1506 Okt. 17. antworten dieselben, sie haben den Befehl des Königs nicht vollzogen, weil dieMängel der Bestallung, die mit Graf Hainrich zu Lupfen schon nach dem Schweizer Krieg in der k. Hof-kanzlei vereinbart wurde, noch nicht gehoben sind. Diese Bestallung macht nämlich den Grafen und allseine männlichen Nachkommen für und für zu k. Dienern. Die Söhne desselben sind aber vielleicht derJugend oder anderer Ursachen halber zum Dienste nicht tauglich und stellen dann zu dienen oder zu reitenunbrauchbare oder nicht fügliche Ersatzmänner. Der Graf will ferner nur 8 Pferde und wenn er selbstreitet, nur 6 Pferde schicken, das ist zu wenig. Der König aber soll sich gegen denselben verschreiben, dasser ihn, seine Schlösser und Städte und Flecken beschütze und doch noch Dienstgeld gebe; das war beiweiland Erzherzog Sigmund nicht der Brauch und ist es auch sonst nicht, denn wenn Städte oder anderein Schutz genommen werden, geben diese jährliches Schirmgeld. Der König braucht ein Geschlecht nichtdermassen namentlich zu bestellen, denn Graf Sigmund von Luphn ist vorhin schon bestellt und Diener. _/?Endlich sind des Grafen Hainrich Schlösser, Städte und Flecken etwa zum Teil Lehen vom Reiche oder von

der Grafschaft Tirol, in diesen hat der König bereits Öffnung. A. a. 0. 86. Innsbruck. ^

1500, März 17. OeOutAß.m^ltSj/

195, Hainrich von Buch empfängt vom Grafen Wolfgang zu Furstemberg für sich

und seine Brüder zu Mannlehen die Vogtei zu Emingen, den achten Teil des Keln-hofes zu Gisingen, der 4 Malter Korn, Hühner und Eier giltet, ein Gut daselbst,das 4 Malter Korn, 4 Hühner und ein Viertel Eier halb giltet, 1 Mannsmad Wiesedaselbst in Tegerwiesen zur Lachen am Almend gegen den Vilinger Weg, ein Hanf-land an der Tonow zu äusserst an dem Almendweg, 2 Hölzer ennethalb der To-nowe, eines an Berchtoldsstaig und eines an Mittelstaig, 1 Holz im Pfaffenthal und1 Holz im Tubenstyg.

Vff zinstag nach dem sonntag Reminiscere inn der Vasten 1500.

Fürstenbergisches Lehenurbar von 1500, Bl. 13. Donaueschingen. T.

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