Druckschrift 
7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
Entstehung
Seite
338
Einzelbild herunterladen
 

^H

*M*-

SfB

Mm

338

1499.

/

st. Jergen Tag zu Rüstgeld und dann auf zehn Jahre jährlich 300 fl. aus seinerKammer zu Tnnsprugg zu Dienstgeld zu geben verschrieben hat, gelobt demselbenzu warten und zu dienen und auf sein oder seiner Hauptleute Erfordern gegenmänniglich sich brauchen zu lassen. Geschieht dies, so soll der König ihmliferungoder lifergellt" geben und den Schaden, den er im Dienste nimmt, ersetzen. Die10 Jahre lang hält er dem Könige und dem Hause Osterreich alle seine Schlösser,Städte und Flecken offen gegen männiglich. Der König gestattet ihm auch andernFürsten und Herren zu dienen, wenn er aber von ihm gefordert wird, muss er trotz-dem in des Königs Dienst kommen, ausser er werde bei den betreffenden Fürstenund Herrnin kriegslewffen betretten", dann mag erin sölhem krieg beleihen".Geben zu Ynnsprugg am sambstag st. Anndres des hl. zweifboten tag 1499.

Das Siegel Hannsen von Kunnsegk. Ritters, angehängt Mangel halben des Siegels des Ausstellers,nicht gut erhalten.

Perg. Or. Karlsruhe.

/ 1)Ain copey graf Sigmunden von Lupfen 10 järigen kay. bestellbriefs umb die obrist veldkaubt-manschafft des Elsas, Sundgews, Preisgeus und Schwartzwalds. Er mag zu Enshaim in rat geen mit ewigerÖffnung dess schloss und grafschafft Stuelingen, doch ain halb jar zuvor abzukünden mit 100 gülden haubt-mans und ratsolds. In kriegsleuffen 100 gülden monatsold auf sein tafel und auf yedes gerüst pferd 10gülden. Item mit 300 gülden järlich Öffnung gelts auf widerrueffen und dreu jar darnach. 1500". Inns-bruck, Statthalterei-Archiv, Schatzarchiv-Repertorium IL 746.

2) 1500 sambstag nach st. Mathias tag {Febr. 29.] befiehlt König Maximilian dem Salzmaier oderin dessen Abwesenheit den Amtleuten zu Hall im Intal, sie sollen, obwohl er und die Landschaft seinerGrafschaft Tirol verordnet haben, allen ausländischen und andern, die Zins, Gilt, Provision oder Leibge-ding in diesem seinem vordem Lande haben, von je 100 fl. 8 fl. abzuziehen und dieses Geld an Bezahlungder Söldner und anderer Schuldner zu wenden, Sigmund, seinem Rat, und Hainrich, Gebrüdern, Grafen vonLuphn, denen er um ihres merklichen im vergangenen Kriege gegen die Eidgenossen erlittenen Schadenswillen diesen Abzug an den 600 Dukaten Gilt, welche dieselben aus seinem Amt im Pfannhause zu Hallzu beziehen haben, nachgelassen hat, diese Gilt voll auszahlen 8 ). Vom Siegel keine Erwähnung. Gleich-zeitige Kop. im MissivbucheTauel vber empietn vnd beuelch anno 1500", Bl. 54 T . Innsbruck.

a) Bl. 55 a. a. 0. steht im Anschlüsse an diese Urkunde:Idem in simili forma auf den kellner zuTirol vmb 300, dergleiehn auch an zollner am Lueg vmb 300 ducaten etc.".

3) 1502 montag nach Jubilate [Apr. 18.1 stellt anstatt einer Verschreibung von 1500 Nov. 30.[wohl 149, 2] Graf Sigmund zu Lupfen einen neuen für immer abgeschlossenen Dienst- und Öffnungsrevers demKönige aus. Er bezieht nun aus dessen Tirolischer Kammer bis 1510 jährlich 300 fl., von da an bis anseinen Tod jährlich 200 fl., seine Erben aber bekommen weiterhin in ewigen Zeiten jährlich 100 fl. DerKönig hat auf sein Anrufen ihn, seine Städte, Flecken, Leute und Unterthanen bei Recht und Billigkeit zuhandhaben. Perg. Or. mit dem etwas plattgedrückten roten Siegel des Ausstellers (45 mm D, IV C). Karlsruhe.

4) 1502 freitag nach Jubilate [Apr. 22.] verheisst Graf Sigmund zu Lupfen, der König Maximilianund seinen Erben eine ewige, erbliche Öffnung in all seinen Schlössern, Städten und Flecken verschriebenhat, dass dieser Vertrag, falls sich findet, dass seine Schlösser, Städte und Flecken vom Hause Osterreichzu Lehen rühren und bisher nicht empfangen seien, dem Hause Osterreich an seinen Rechten unschädlich

8&S&